Nachkauf von Schul- und Studienzeiten
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Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten kann zwei Vorteile bringen:
1. Sie könnnten die notwendigen Versicherungszeiten erreichen, um vorzeitig in Pension zu gehen.
2. Sie könnten eine höhere Pension bekommen.
- Nachkauf, um die nötigen Versicherungszeiten zu erlangen
- Wie viele Schul- oder Studienzeiten vor 2005 können nachgekauft werden?
- Wie viel kostet der Nachkauf?
Nachkauf, um die nötigen Versicherungszeiten zu erlangen
Diese Option ist besonders interessant, wenn Sie in die Langzeitversichertenregelung („Hacklerregelung“) fallen und vor 1954 (Männer) bzw. 1959 (Frauen) geboren wurden. Männer brauchen mindestens 540, Frauen 480 Beitragsmonate (oder diesen gleichgestellte Monate), um vorzeitig mit frühestens 60 Jahren (Männer) oder frühestens 55 Jahren (Frauen) in Pension gehen zu können. Fehlen ein paar Monate, können Ausbildungszeiten nachgekauft werden.
Anders bei Jahrgängen ab 1959 (Frauen) bzw. 1954 (Männer): Sie können zwar Schul- und Studienzeiten nachkaufen, diese werden aber nicht für die „Hacklerregelung“ angerechnet! Ein Nachkauf von Ausbildungszeiten bringt aber vielleicht etwas, um eine höhere Pension zu bekommen.
Sinnvoll kann ein Nachkauf auch für jene sein, die in die Korridorpension gehen möchten (mit 62 Jahren und 450 Versicherungsmonate) oder in die Schwerarbeitspension (mit 60 Jahren und 540 Versicherungsmonate).
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie im jeweiligen Alter genügend Versicherungszeiten haben, wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt. Sie erfahren dort die Anzahl Ihrer bisherigen Versicherungszeiten und können sich ausrechnen lassen, ob diese für einen vorzeitigen Pensionsantritt ausreichen.
Tipps
1. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ausbildungszeiten nachkaufen sollen, können Sie trotzdem sofort den Antrag auf Nachkauf der Schul- und Studienzeiten stellen. Wenn Sie dann nicht nachkaufen wollen, brauchen Sie nur die vorgeschriebenen Beiträge nicht bezahlen. Damit ist der Antrag hinfällig!
2. Der Nachkauf wird steuerlich berücksichtigt. Der Nettokaufpreis sinkt mit zunehmendem Einkommen (Steuerprogression zwischen 36,5 und 50%).
3. Falls der Nachkauf gar nichts bringt - Geld zurück! Die Rechtslage kann sich sowohl hinsichtlich des Antrittsalters als auch der Pensionsberechnung ändern. Wenn also z.B. in Zukunft das Antrittsalter für eine Pension erhöht wird, ändern nachgekaufte Schul- und Studienzeiten nichts daran.
Sollte sich der Nachkauf weder auf einen früheren Pensionsstichtag noch auf die Pensionshöhe auswirken, erhalten Sie die Beiträge aufgewertet zurück!
Wie viele Schul- oder Studienzeiten vor 2005 können nachgekauft werden?
| Schultyp | Höchstausmaß |
|---|---|
| Mittlere Schule | 2 Jahre |
| Höhere Schule oder Akademie | 3 Jahre |
| Lehrinstitut für Dentisten | 1 Jahr |
| Hochschule/Kunstakademie | 12 Semester |
| Ausbildungszeit (nach dem Studium) | 6 Jahre |
Kosten für Personen, die vor dem 1.1.1955 geboren wurden
Für Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren wurden, kostet der Nachkauf eines Versicherungsmonats 2011...
- 2.141,06 Euro nach Vollendung des 55. Lebensjahres
- 2.256,79 Euro nach Vollendung des 60. Lebensjahres
Kosten für Versicherte, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden
Für Versicherten, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, kostet jeder nachgekaufte Versicherungsmonat 964,44 Euro, wenn der Antrag dafür im Jahr 2012 gestellt wird.
Schul- und Studien- und Ausbildungszeiten werden vorgemerkt und erst durch die Beitragsentrichtung als Beitragszeiten angerechnet.
Auch ein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, die ab dem 1.1.2005 absolviert wurden, ist möglich. Die Beiträge werden auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Die Erhöhung der Beiträge führt daher auch zu einer höheren Gutschrift auf dem Pensionskonto.
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