My Phone musste AGBs ändern
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Viele Klauseln nicht lupenrein
Die AK hatte 2009 aufgrund zahlreicher Konsumentenbeschwerden die Geschäftsbedingungen des Telefonanbieters My Phone geprüft. Viele Klauseln waren nicht „lupenrein“. Die AK klagte: 15 von 18 Klauseln sind rechtswidrig. Das bestätigte im März 2011 das Oberlandesgericht Linz der AK. Nun hat My Phone die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert
Konsumenten fühlten sich getäuscht
Zur Vorgeschichte: My Phone bewarb mehrere Jahren Telefonverträge. Viele Konsumenten erhielten überraschende Anrufe vom Telefonanbieter My Phone und waren dem Anbieter aufgesessen. Sie meinten, es gehe „nur“ um einen neuen Tarif ihres bisherigen Anbieters. Tatsächlich schlossen sie einen neuen Vertrag mit My Phone ab. Die Konsumenten fühlten sich getäuscht.
Bei 18 Klauseln Gesetzesverstöße
Die AK nahm die Beschwerden zum Anlass und prüfte die Vertragsformblätter und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von My Phone. Die AK ortete bei 18 Klauseln Gesetzesverstöße und mahnte sie ab. Eine außergerichtliche Klärung war mit dem Anbieter aber nicht möglich. Daraufhin brachte die AK eine Verbandsklage ein. Das Oberlandesgericht Linz entschied in zweiter Instanz nach zweieinhalbjähriger Verfahrensdauer: 15 von 18 Klauseln sind unrechtmäßig. Bei einer Klausel bekam My Phone recht. Bei zwei Klauseln wurde eine Revision beim Obersten Gerichtshof eingebracht. Das Urteil ist teilweise rechtskräftig.
24 Monaten Mindestvertragsdauer rechtswidrig
Beachtenswert: My Phone hatte eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten für bestimmte Tarifmodelle. Das Gericht entschied: Eine derart lange Bindung ist für den Kunden grob nachteilig und damit rechtswidrig, weil es dafür keine sachliche Rechtfertigung gibt. Wer einen Vertrag mit 24 Monaten Bindung hat, kann nach Ablauf des ersten Jahres das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten kündigen.
AK-Erfolg: Klauseln angepasst
Laut My Phone wurden alle im Abmahnverfahren beanstandeten Klauseln angepasst. Außerdem wurden bei allen Preselection-Verträgen die Laufzeit auf 12 Monate verkürzt.
Tipp
Schauen Sie sich generell die Geschäftsbedingungen genau an, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt, lassen Sie es von der Konsumentenberatung prüfen.
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