Multinationale Unternehmen

Die Entscheidungen von internationalen Schiedsgerichten, wo Investoren das Gastland auf Einhaltung der Abkommensbestimmungen klagen können, schaffen internationales Wirtschaftsrecht, welches tendenziell massive Einschränkungen der nationalstaatlichen Souveränität zur Folge hat. Im letzten Jahrzehnt haben die Klagen multinationaler Unternehmen gegen Gastländer enorm zugenommen – unter anderem auch ein gutes Geschäft für einige Anwaltskanzleien.

Warum sollen ausl. Investoren exklusiven Schutz haben?

Zwei Staaten, in der Regel ein Industriestaat mit einem Entwicklungsland, schließen bilaterale Investitionsschutz-Abkommen (BITs) zum gegenseitigen Schutz der Investoren aus dem eigenen Land ab. Die Grundidee stammt aus der Zeit der Entkolonialisierung weiter Teile Afrikas und Asiens und des Kalten Krieges. Zum einen will der Industriestaat exklusiv die Kapitalinteressen seiner Wirtschaft im Gastland vor Enteignungen, etwa durch politische Umwälzungen ausgelöst, schützen. Zum anderen will er den eigenen diplomatischen Dienst bei etwaigen Streitigkeiten aus der Sache raus halten.

Daher räumt er dem Investor das Recht ein, das Gastland vor einem internationalen Schiedsgericht selbst zu klagen. Argument für den Abschluss solcher Abkommen ist, dass mit Gewährung von Investitionsschutz mehr ausländische Investitionen ins Land kommen würden, die wiederum wirtschaftlichen Fortschritt bringen sollen. Zahlreiche ökonometrische Studien jüngeren Datums finden aber keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen BITs und ausländische Direktinvestitionsströmen.

Im Jahr 1959 hat Deutschland mit Pakistan das erste BIT abgeschlossen. In den 80iger und 90iger Jahren kamen BITs dann so richtig „in Mode“. SpitzenpolitikerInnen unterschreiben bei gegenseitigen Staatsbesuchen neben Doppelbesteuerungs-Abkommen auch gerne ein BIT. Laut UNCTAD gibt es derzeit rund 2.600 BITs weltweit. Deutschland ist Spitzenreiter mit knapp 140 unterzeichneten BITs, gefolgt von China mit 120. Österreich hatte bis 2009 knapp 65 solcher Abkommen abgeschlossen. Doch laufen Verhandlungen mit zahlreichen Ländern auf Hochtouren, da diese Materie – bedingt durch den Vertrag von Lissabon – in Zukunft nicht mehr nationale sondern europäische Kompetenz ist. Es gibt aber auch Staaten wie Irland, die bei dieser „Mode“ nicht mitmachen und bisher keine BITs abgeschlossen haben.

Was regeln die Investitionsschutzabkommen?

Je nach „Generation“ – nämlich ob altes oder neues Abkommen –, nach Verhandlungsgeschick bzw -macht und Wirtschaftsideologie der Partner unterscheiden sich die einzelnen BITs voneinander.

Doch haben die meisten BITs folgende Elemente gemein:
  • Definition von Investition und Investor. Hier hat Österreich ein sehr liberales Verständnis und sieht als Gegenstand des Abkommens nicht nur die Errichtung oder Erwerb von Fabriken, Niederlassungen etc, sondern alle investitionsähnlichen Maßnahmen wie beispielsweise kurzfristige Kredite von Investmentfonds sowie Eigentumsrechte jeder Art. D
  • Die Zulassungsklauseln regeln die Bedingungen, unter denen der ausländische Investor im Gastland tätig werden kann. Meist wird auf bestehende nationale Gesetze verwiesen. Aber Verträge der neuen Generation gewähren dem Vertragspartner Marktzugangsrechte, wie etwa das NAFTA-Abkommen 1 oder auch die bilateralen Freihandelsabkommen der Europäischen Union.
  • Absolute Behandlungsstandards wie faire und gerechte Behandlung, vollständiger Schutz und Sicherheit ausländischer Investoren sowie Verpflichtungen zu Good Governance. In jüngster Zeit hat sich die Bestimmung der fairen und gerechten Behandlung als Einfallstor für Klagen erwiesen, weil nicht klar definiert ist, was unter „fair“ zu verstehen ist und die RichterInnen der Schiedsgerichte weit schweifende Interpretationen vornehmen.
  • Usus ist der relative Behandlungsstandard „Meistbegünstigungsklausel“. Diese sichert dem Vertragspartner zu, dass kein Drittstaat besser behandelt wird, sondern weiter reichende Zugeständnisse in anderen BITs automatisch auch ihm gewährt werden. So hat China erst 2005 die Investor- Staat-Streitbelegungs-Klausel in ein BIT inkludiert und gibt diese mit der Meistbegünstigungsklausel automatisch an alle BIT-Vertragspartner weiter.
  • Entschädigung bei Enteignungen und enteignungsähnlich wirkende Maßnahmen sowie einen gebührenden Abwicklungsprozess. Hierunter fallen ua prompte Zahlungen und freier Kapitaltransfer. Unter dem Titel „enteignungsähnliche Maßnahmen“ verklagen Multis immer häufiger Gaststaaten, die neue gesetzliche Maßnahmen meist im Umweltbereich einführen, die Mehrkosten für das Unternehmen bedeuten.
  • Die Möglichkeit, dass der Investor in Streitfällen das Gastland klagen kann und die Anerkennung der Vertragspartner von internationalen Schiedsvereinbarungen, die die Regeln beinhalten, wie und wo ein Schiedsgericht zusammensetzt wird.

Fehlende Transparenz bei Schiedsgerichtsverfahren

Das Streitverfahren selber wird gerne unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten, da die Vertragsparteien kein Interesse an einer breiten Diskussion haben. Diese Tatsache erschwert es, einen umfassenden Über- und Einblick zu bekommen. Die UNCTAD hat es sich zur Aufgabe gemacht, Streitfälle und Schiedssprüche – so die Parteien sich auf die Veröffentlichung einigen – zu sammeln. Die Datenbank weist über 350 Klagsfälle auf, wobei sich die Anzahl neuer Klagen im letzten Jahrzehnt vervielfacht hat. Ebenso beobachten kritische NGOs wie IISD (www.investmenttreatynews.org) und berichten über einzelne Fälle. Akademischer Vordenker in dieser Sache ist derzeit das Vale Columbia Center unter Karl Sauvant an der Columbia University. Doch die wirklichen Insider sind einige wenige Anwaltskanzleien, die die multinationalen Konzerne beraten und vertreten sowie die SchiedsrichterInnen bzw Vorsitzenden.

Die Bedeutung der Abkommen und damit auch ihre Auswirkungen zeigten sich erst mit der zunehmenden Globalisierung und dem weltweiten Vormarsch der kapitalistischen Marktwirtschaft. Nicht nur „Schurkenrepubliken“ wie Zimbabwe oder Transformations-Ökonomien wie Ukraine und Russland werden „vor den Kadi gezerrt“ sondern auch Deutschland oder die USA haben sich wegen vermeintlicher Verletzung von Investorenrechten zu verteidigen. Die NAFTA war Wegbereiterin, um wirtschaftliche Auseinandersetzungen über Investor-Staat-Schiedsverfahren auszutragen. In 90 Fällen sind us-amerikanische Multis vor das Schiedsgericht gegangen, um Mexiko (18 Mal) und Kanada zu klagen. Als Gastland hat sich die USA in 12 Klagen zu verteidigen gehabt.

Am häufigsten werden Schwellenländer wie Brasilien, Indien, Malaysien, oder auch Polen geklagt. 141 der von der UNCTAD registrierten Fälle sind Ländern dieser Kategorie zuzuordnen. Die meisten Klagen – 48 an der Zahl – hat Argentinien anhängig. Diese sind ua durch die Krise 2001 und die darauf folgende wirtschaftspolitische Kurskorrektur der neoliberalen Politik der 90iger Jahre ausgelöst worden. Multinationale Konzerne aus Spanien, Frankreich, USA, etc klagen unter dem Titel „enteignungsähnliche Maßnahmen“ die Beschneidung von vermeintlichen Rechten ein, wenn Lizenzverträge neu gestaltet werden oder der Staat die Grundversorgung der Bevölkerung mit zB Wasser über Gesetze sichern will.

Österreich ist Sitzland von drei Unternehmen, die – bezeichnenderweise – erst in den letzten Jahren Klagen angestrengt haben. Die Erste Bank sieht ihre Investorenrechte im Zusammenhang mit der Finanzierung des indischen Dabhol Energiekonzerns verletzt und hat Klage im Jahr 2004 eingereicht. Das Baustoffunternehmen ALAS klagte 2007 den bosnischen Staat wegen Verletzung ihrer Investitionsinteressen bei langfristigen Lieferverträgen. Um die Finanzierung eines Hotels geht es in der Klage von „Alpha“ (auch 2007).

Eine Analyse der UNCTAD-Datenbank zeigt, dass sich in mehr als der Hälfte der Fälle die Klagsparteien „außergerichtlich“ einigen, es also zu keinem Schiedsspruch kommt. Schiedsverfahren ziehen sich meist über Jahre und sind sehr kostspielig für alle Parteien. Man/Frau kann wohl davon ausgehen, dass bei den „friedlichen“ Einigungen der Staat Abschlagszahlungen, wenn auch niedriger als die geforderte Entschädigung, macht. Dies kann uU billiger kommen, da die Verfahrenskosten die „Verlierer-Partei“ zu tragen hat. In jenen Fällen, die vor dem Schiedsgericht entschieden werden, wird wiederum in rund der Hälfte der Fälle dem Investor Recht gegeben. Auffallend ist, dass aber in jüngster Zeit die Schiedssprüche vermehrt zugunsten des Investors ausgegangen sind. Diese Beobachtung wirft die Frage auf, ob die RichterInnen investorenfreundlicher werden oder die Staaten sich schlecht verteidigen. Es heißt, dass Tschechien, nachdem es sich in den letzten Schiedsverfahren von renommierten Anwaltskanzleien hat verteidigen lassen, keine Verfahren mehr verloren hat.

Multis haben enorme Entschädigungsforderungen

Die höchste Entschädigungsforderung beläuft sich auf 14 Mrd $! Der holländische Versicherungskonzern Eureko hat sich im Zuge einer Teilprivatisierung in die größte polnische Versicherung eingekauft. Weitere Anteile wurden Eureko versprochen, doch die öffentliche Debatte und parteipolitische Interventionen haben die Privatisierung empfindlich verzögert. Daraufhin haben die holländischen Investoren geklagt. Der ursprünglichen Investitionssumme von 700 Mio € stellen sie eine Entschädigungsforderung in Milliarden-Höhe entgegen, da sie auch entgangene zukünftige Gewinne geltend machen wollen.

Diese Vorgehensweise ist durchaus üblich. Wie hoch die Entschädigungsleisten schlussendlich ausfällt, ist noch offen, da das Verfahren nicht abgeschlossen ist. So Eureko Recht gegeben wird, kann man/frau davon ausgehen, dass Polen einen neuen Rekord an Entschädigungszahlungen aufstellen wird.

Tschechien hat mit 270 Mio $ bis dato die höchste Entschädigung zahlen müssen. In dem zugrunde liegenden Fall hat ebenso auch ein niederländischer Investor den tschechischen Staaten beschuldigt, mit einem neuen Fernsehgesetz die Lizenzrechte verletzt zu haben. Vattenfall, ein schwedischer Energiekonzern, hat letztes Jahr Deutschland auf 1,4 Mrd $ Entschädigungszahlung vor dem internationalen Schiedsgericht geklagt, weil neue Umweltgesetze ein geplantes Kraftwerk an der Elbe unrentabel machen würden.

Zu politischem Aufsehen hat die Klage eines deutschen Minenkonzerns gegen Südafrika geführt. Der Multi hat argumentiert, dass das „black empowerment“-Gesetz, ein Quotensystem, welches SchwarzafrikanerInnen nach der Unabhängigkeit gleichberechtigte Job-Chancen in der privaten Wirtschaft verschaffen soll, auf das Unternehmen diskriminierende Wirkung hätte. Der Schiedsspruch zwang Südafrika, das Gesetz neu zu formulieren. Dieser Fall gab Anlass, eine Untersuchungskommission einzusetzen, wie es geschehen hat können, dass Südafrika Abkommen verhandelt, welche die anti-rassistische Politik des Staates gefährden. Die Kommission hat festgehalten, dass die BeamtInnen, die die BITs-Verhandlungen führten, die möglichen Auswirkungen eines solchen Abkommens nicht einschätzen konnten. Dieser Umstand gilt sicherlich nicht nur für südafrikanische BeamtInnen sondern kann verallgemeinert werden.

Bilaterale Investitionsschutzabkommen sind sehr reformbedürftig!

Es mehren sich nicht nur in kritischen Kreisen die Stimmen, die meinen, dass die BITs in der Form nicht mehr tragbar sind. Die Abkommen schränken die nationalstaatliche Souveränität und damit auch die demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung stark ein, da Multis den sozialen und umweltpolitischen Fortschritt mit Klagen vor intransparenten Schiedsgerichten torpedieren können. Darüber hinaus wird mit den Schiedssprüchen internationales Investitionsrecht gestaltet, das den wirtschaftspolitischen Spielraum stark einschränkt. Es geht um enorme Geldbeträge, die Staaten auch in den Ruin treiben können. So entschädigt Argentinien mit Zugeständnissen von zusätzlichen Lizenzrechten uÄ, um den Staatshaushalt nicht noch mehr zu belasten. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass angeblich rund 80 % der Schiedsspruchforderungen beglichen werden.

Als erstes Land hat Bolivien die Konsequenzen gezogen und alle seine BITs aufgekündigt. Mit der Verschiebung der Kompetenz für Investitionen von nationaler auf europäischer Ebene ergibt sich ein Zeitfenster für eine umfassende Diskussion, wie ein faires und nachhaltiges, europäisches Investitionsabkommen ausschauen kann. Auf jeden Fall ist das Streitverfahren zu reformieren und den Investoren sind auch Pflichten aufzuerlegen. Norwegen hat bereits eine Modell-BITs mit allen Interessensgruppen entworfen, ist aber an den im Parlament vertretenen Wirtschaftsinteressen gescheitert. Doch der Prozess könnte ein Vorbild sein.

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