Mit Zahlungen im Rückstand? Das kann teuer werden!

Wer säumig bei Zahlungen für Kredite oder Versicherungen ist, dem werden meist üppige Spesen aufgebürdet. Schon bei der ersten Mahnung bei einem Kreditrückstand kann man zur Kasse gebeten werden. Die AK rät daher, bei plötzlichen Zahlungsschwierigkeiten sofort mit der Bank Kontakt aufzunehmen, um teure Spesen und Mahnungen zu vermeiden.

Ratenreduktion

Es gibt verschiedene denkbare Maßnahmen, wenn KonsumentInnen ihre Kreditrate nicht mehr zurückzahlen können. So kann bei Zahlungsproblemen mit der Kreditrate etwa eine Ratenreduktion bei gleichzeitiger Laufzeitverlängerung vereinbart werden. Aber vereinbarte geringere Rückzahlungen sollten idealerweise zumindest die anfallenden Zinsen abdecken – sonst wächst der Kreditsaldo weiter in die Höhe. Konsumenten müssen sich bewusst sein, dass eine Laufzeitverlängerung die Zinsbelastung des Kredites hinaufschraubt.

Ratenstundung

VerbraucherInnen können auch eine oder mehrere Raten stunden lassen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung kann die Kreditrate für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. Der Stundungszeitraum beträgt je nach Bank ein bis maximal zwölf Monate. Üblicherweise laufen die Zinsen weiter, außer es wurde mit der Bank ein Zinsenstopp vereinbart. Der gestundete Betrag muss nach Ablauf der Stundungsdauer wieder aufgeholt werden, was meist eine höhere Rate zur Folge hat.

Sicherheitsänderungen können Einsparung bringen

Ein gewisses Einsparungspotenzial bringen oft Sicherheiten-Änderungen bei Krediten. Denkbar ist, dass zum Beispiel eine laufend bezahlte Kreditversicherung mit teuren Zusatztarifen, etwa Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gegen eine günstigere Kreditrestschuldversicherung oder eine reine Ablebens-Versicherung ausgetauscht wird. Die Zustimmung der Bank ist dazu erforderlich.

Achtung: Manche Banken verlangen erhebliche Spesen für die Änderung einer Sicherheit. Zum Beispiel verrechnet eine Bank für den Wechsel einer Sachversicherung im Rahmen eines Hypothekarkredites viel zu üppige 300 Euro. Kreditnehmer sollen sich bei allen Vertragsänderungen wie Stundung oder Laufzeitveränderung nach den Spesen erkundigen und sie verhandeln.

AK gibt Erste-Hilfe-Tipps bei Zahlungsverzug

Zahlungsrückstände bei Krediten oder ein Minus am Girokonto kommen teuer. Die KonsumentInnen dürfen nicht draufzahlen. Daher verlangt die AK, dass auch bei Girokonten Zinsanpassungsklauseln für Soll- und Habenzinsen eingeführt werden. Außerdem sollen die Zinsen für Kredite und Kontoüberziehungen sinken. Immerhin sind die Leitzinsen in den letzten 16 Monaten stark gefallen. Während die Sparbuchzinsen gesunken sind, bleiben die Kredit- und Kontoüberziehungszinsen oben – die Leitzinssenkung wird hier nicht an KonsumentInnen weitergegeben.

Überzogenes Girokonto? Reden Sie mit Ihrer Bank!

Wer sein Girokonto über dem vereinbarten Rahmen dauerhaft überzieht, hat üblicherweise zu den teuren Überziehungszinsen (bis zu 13,25 Prozent) zusätzlich fünf Prozent „Strafzinsen“. Reden Sie bei einer Kontoüberziehung mit Ihrer Bank über die Höhe des Überziehungsrahmens und überlegen Sie Maßnahmen, um das Minus abzudecken! Ein überzogenes Konto kann etwa auch über eine monatlich fällige Rate abgezahlt werden. Treffen Sie mit Ihrer Bank die Vereinbarung über eine leistbare Ratenhöhe, den Rückzahlungszeitraum und die Höhe des Überziehungszinssatzes. Die Abdeckung des Minus durch ein Guthaben von einem niedrig verzinsten Sparbuch wäre auch eine Alternative.

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