Mindestsicherung: Wer bekommt wie viel?
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Mit 1. Jänner 2011 hat die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) die Sozialhilfe in nunmehr allen Bundesländern ersetzt.
Wer Anspruch auf die Mindestsicherung hat
Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 3.764,70 € (2011) übrig sind.
Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.
- hilfsbedürftig sind und ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
- deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
- und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht
Ausnahmen: folgende Personen müssen nicht arbeitsbereit sein: Personen, die
a) das Regelpensionsalter erreicht haben
b) Betreuungspflichten für Kinder haben, welche ihr 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist
c) Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, welche ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen
d) die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten
e) die in einer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen und zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu).
So viel Geld bekommen Sie
- Die Mindestsicherung (2011) besteht aus 2 Teilen: 564,70 € Grundbetrag und 188,24 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 752,94 €
- Paare bekommen den 1,5 fachen Betrag: 1.129,41 €
- für Kinder gibt es jeweils 135,53 €, ab dem 4. Kind 112,94 €
Die Bundesländer können zusätzlich Ergänzungsleistungen auszahlen, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.
Wo Sie die Mindestsicherung beantragen
Die Mindestsicherung kann – je nach Bundesland – bei Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern oder Magistraten beantragt werden. Zusätzlich können Anträge auch bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) abgegeben werden.
Für grundlegende Fragen zur Mindestsicherung können Sie kostenlos das Sozialtelefon des Sozialministerium unter 0800/ 20 16 11 werktags zwischen 9 und 16 Uhr kontaktieren.
Darüber hinausgehende Informationen zur landesspezifischen Gesetzeslage in Wien erhalten Sie unter der Servicenummer 01 4000/ 80 40 (zum Ortstarif).
Beispiele
Beispiel 1: Alleinerzieherin, Teilzeitjob, 2 Kinder
Frau K. ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und erhält für sie vom Vater 250 € Unterhalt im Monat. Da sie sich allein um die Kinder kümmern muss, kann sie nur eine schlecht bezahlte 20 Stunden Stelle annehmen und verdient 550 € im Monat.
Sie hat Anspruch auf die Mindestsicherung samt Wohnkostenanteil (752,94 €+ 135,53 €+ 135,53 € = 1.024 €), abzüglich Unterhaltszahlungen und Gehalt (250 € + 550 € = 800 €). Sie bekommt daher 224,- € BMS (1.024,- € - 800 €) pro Monat.
Beispiel 2: Familie mit 3 Kindern, Alleinverdiener
Herr F. ist Vater von 3 Kindern und arbeitet Vollzeit für 1.300 € pro Monat. Seine Frau ist zu Hause bei den Kindern und bezieht kein Einkommen.
Familie F hat Anspruch auf die Mindestsicherung samt Wohnkostenanteil (1.129,41 € + 3 mal 135,53 € = 1.536 €), abzüglich 1.300 € Einkommen des Mannes. Die Familie bekommt daher 236,- € Mindestsicherung pro Monat.
Beispiel 3: Familie, 2 Kinder, 1 geringfügiges Einkommen
Frau G. war lange Jahre beschäftigt und hat monatlich 1.250 € brutto verdient. Da ihre Firma aufgrund der Wirtschaftskrise zugesperrt hat ist sie arbeitslos geworden. Herr G. ist bei den beiden Kindern zu Hause, kümmert sich seit Jahren um den gemeinsamen Haushalt und arbeitet einen Tag in der Woche geringfügig für 200 € netto. Die Familie wohnt in einer vor Jahren von den Eltern geerbten 65 m² Eigentumswohnung. Inklusive Familienzuschläge erhält Frau G. 783,90 € Arbeitslosengeld.
Familie G. hat Anspruch auf Mindestsicherung ohne Wohnkostenanteil (da nur Betriebskosten gezahlt werden müssen) in der Höhe von 1.050,35 € (75 % v. 1.129,41 + 2 x 135,53), abzüglich 783,90 € Arbeitslosengeld und 200 € Einkommen. Familie G. hat daher Anspruch auf rund 66,- € Mindestsicherung. Zusätzlich kann ein Betriebskostenanteil gewährt werden.
Beispiel 4: Der Erbe
Herr H. hat vor einigen Jahren eine beträchtliche Summe Geld geerbt und daraufhin beschlossen sich aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen.
Herr H. hat keinen Anspruch auf Mindestsicherung, da er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
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