AK begrüßt konkreten Einführungstermin bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung
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Mindestsicherung ab 1. Sept. 2010
Die heutige Festlegung auf den 1. September 2010 für die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist für die AK ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Armut und Verarmungsgefahren. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt, die Verschlechterung von Beschäftigungs-möglichkeiten gerade für benachteiligte Personengruppen machen diese Maßnahme besonders wichtig.
Nach den vorliegenden Prognosen wird sich die Situation auf dem österreichischen Arbeitsmarkt im nächsten Jahr weiter verschärfen. Ein wirksamer Schutz gegen Verarmung von arbeitslosen Menschen und ihren Angehörigen ist im nächsten Jahr wichtiger denn je. Denn die Arbeitsmarktprobleme werden gerade die schlecht ausgebildeten ArbeitnehmerInnen in schwierigen sozialen Situationen sowie bereits längere Zeit Arbeitslose besonders hart treffen.
Mindstsichericherung konsequent umsetzen
Die konsequente Umsetzung der Mindstsichericherung ist für die AK wichtiger, als auf eine Haltungsänderung der Kärtner Landesregierung zu warten. Auch dass es wegen des Wider-standes einer Regierungspartei – im übrigen entgegen einer anderen Vereinbarung im Regierungsübereinkommen - zunächst keine Sonderzahlungen geben wird, darf die Umsetzung nicht aufhalten.
Denn trotz dieser Beschränkung bedeutet die bedarfsorientierte Mindestsicherung eine Besserstellung für die meisten Betroffenen. Außerdem ist sichergestellt, dass es durch die Mindestsicherung zu keinen Nachteilen für BezieherInnen von Sozialhilfeleistungen kommen darf.
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