Lehrlingsentschädigung

Jedem Lehrling steht die Lehrlingsentschädigung zu. Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt.

Ist in einem Lehrberuf keine kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung vorgesehen, so muss die Höhe im Lehrvertrag vereinbart werden.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung kann wöchentlich oder monatlich erfolgen. Über den Abrechnungszeitraum ist ein Lohnzettel auszuhändigen. Auf diesem müssen Brutto- und Nettolehrlingsentschädigung und die gesamten Zuschläge und Abschläge ersichtlich sein.

Sonderzahlungen

Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss) sowie deren Höhe. Falls es im Lehrberuf keine kollektivvertragliche Regelung gibt, muss der Betrag im Lehrvertrag vereinbart werden.

Die Lehrlingsentschädigung erhalten Lehrlinge auch während der Unterrichtszeit in der Berufsschule sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung.

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