Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik!
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Unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Konjunkturabschwächung, steigende Arbeitslosigkeit und immer mehr kurzfristige Arbeitsverhältnisse. Auf der Enquete der Bundesarbeitskammer werden neue Wege für diese und weitere Herausforderungen diskutiert.
Mehr in die Menschen investieren
Für AK Präsident Herbert Tumpel steht fest, dass ein Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik notwendig ist: „Wir können die immer komplexeren Arbeitsmarktprobleme mit den herkömmlichen Methoden allein nicht mehr bewältigen. Wir brauchen eine stärker „investive“ Arbeitsmarktpolitik. Das bedeutet, ganz gezielt und mehr als bisher in Erhalt und Ausbau der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeit Suchenden zu investieren.“
Nachhaltigere Erwerbsintegration
Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat sehr gut gelernt, Arbeit Suchende rasch zu vermitteln. Diese Politik hat sicher geholfen, die Arbeitslosigkeit in Österreich statistisch gering zu halten, aber es geraten dadurch immer mehr ArbeitnehmerInnen in einen Kreislauf aus kurzfristigen und niedrigqualifizierten Beschäftigungsverhältnissen mit häufigen Perioden von Arbeitslosigkeit. Das besondere Problem dabei: Es ist immer dasselbe Drittel von Arbeit Suchenden, das keine Chance erhält, aus diesem Negativkreislauf auszubrechen.
Drehtüreffekt endlich durchbrechen
„Das ist ungerecht!“, meint Herbert Tumpel und fordert: „Wir müssen in der Arbeitsmarktpolitik diesen Drehtüreffekt endlich durchbrechen, der bestimmte Gruppen von ArbeitnehmerInnen, wie z.B. gesundheitlich beeinträchtigte Menschen und Frauen nach der Kinderkarenz, systematisch benachteiligt!“
Forderung
Die AK fordert daher:
1. Laufbahnberatung und – entwicklung im AMS mit dem Ziel einer besseren und nachhaltigeren Erwerbsintegration von instabil Beschäftigten, MigrantInnen, Frauen und älteren ArbeitnehmerInnen. Basis dazu soll ein mit dem AMS vereinbarter Laufbahnentwicklungsplan sein, der auch non-formal und im Ausland erworbene Kompetenzen berücksichtigt.
Über den Ausbau von modularen Weiterbildungsmöglichkeiten, mit denen auch mehrere aufeinanderfolgende Arbeitslosigkeitsepisoden für eine zusammenhängende Ausbildung genutzt werden können, soll längerfristig eine nachhaltige Integration von Arbeitssuchenden in Beschäftigung erreicht werden.
2. Neuregelung der Bildungskarenz für niedrigqualifizierte Beschäftigte. Auf Grundlage eines Beratungsprozesses sollen diese Personen nach Genehmigung des Bildungsplanes durch das AMS eine Förderung ihrer Ausbildungskosten über das AMS, aber auch unter Kostenbeteiligung der Länder, erhalten. Um die Bildungskarenz für NiedrigverdienerInnen leistbar zu machen, ist eine Anhebung des Tagsatzes des Weiterbildungsgeldes notwendig.
3. Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und gezielte Beschäftigungsförderungen: Ausbau der Kapazitäten der Gesundheitsstraße für die Begutachtung von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Entwicklung eines darauf abgestimmten Betreuungsprozesses im AMS und eines Plans zur beruflichen Rehabilitation und Integration.
4. Jugendliche unterstützen und begleiten: Ausweitung des Jugendcoachings, Berufsorientierung an den Schulen forcieren und mehr Qualität in der Ausbildung.
5. Qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung forcieren: weniger Aktivierungskurse, mehr Förderung von Bildungsmaßnahmen, die zu einer tatsächlichen Höherqualifizierung der Arbeitssuchenden führen.
Zusätzlich muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass Teilzeitbeschäftigte Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen, die sie außerhalb der Arbeitszeit absolvieren,wenn sie mit und vom AMS vereinbart und genehmigt werden, in Anspruch nehmen können. Dies ermöglicht instabil Beschäftigten und speziell Frauen die sich häufig in Teilzeitbeschäftigungen befinden, eine Weiterbildung.
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