Kundenkarten machen Konsumenten gläsern

Wofür und von wem werden Daten benutzt?

Wer kennt das nicht – die Geldbörse quillt über wegen der Kundenkarten. Ein AK Test von 23 Kundenkarten bei 20 Unternehmen zeigt: Nicht immer hat der Kunde sofort einen Vorteil. Oft gibts etwa Rabatte erst bei weiteren Einkäufen. Manche Karten sind kostenpflichtig.

„Über Kundenkarten wird der anonyme Konsument zum per-sönlich ansprechbaren Kunden“, sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Mit den Daten werden Kundenprofile angelegt. In jedem dritten untersuchten Fall werden die Daten an andere Unternehmen weitergegeben. Und: Einige Anbieter fragen mehr Daten ab, als eigentlich nötig ist.

Datensammlung und -weitergabe

Mit der Kundenkarte sammelt das Unternehmen auch Kundendaten, um Kundenprofile anzulegen oder für eigene Werbezwecke, etwa Post-, Mail- oder Telefonwerbung. In mehr als einem Drittel der untersuchten Fälle geben die Anbieter an, die Daten an Dritte weiterzugeben. Das sind meist Dienstleister, die für den Kartenanbieter tätig werden.

In einzelnen Fällen übermitteln die Kartenanbieter die Daten für Werbezwecke an Dritte – an wen genau, bleibt mitunter im Verborgenen. Zimmer kritisiert: „An wen die Daten weiterge-geben werden, muss konkret genannt werden. Ein bloßer Hinweis auf Partner- oder Konzernunternehmen reicht nicht. Die Trans-parenz lässt hier zu wünschen übrig. Die Zustimmung des Kunden ist aber nur dann wirksam, wenn er weiß, welche Firma seine Daten für Werbezwecke erhält.“

Wohnungsgröße und Namen der Kinder

Einige Anbieter fragen mehr Daten ab als nötig. Neben Stamm-daten (Name, Anschrift, oft auch Geburtsdatum) werden in der Regel weitere Kontaktdaten (Rufnummer, Mail) abverlangt. In einigen Anträgen werden persönliche Daten abgefragt, die nichts damit zu tun haben, ob Unternehmen eine Kundenkarte ausstellen können oder nicht, etwa Wohnungsgröße, Wohnsituation, Vornamen der Kinder oder berufliche Tätigkeit.

Oft ist für KonsumentInnen unklar, welche persönlichen Daten im schriftlichen Antragsformular verpflichtend angegeben werden müssen und welche freiwillig sind. Die verpflichtend auszufüllenden Datenfelder sind oft nicht ausreichend gekennzeichnet. Wer im Internet eine Kundenkarte anfordert, hat gekennzeichnete Pflichtfelder.

Der AK Test zeigt: Die Angaben können zwar jederzeit widerrufen werden, doch oft gehen dann auch die Vorteile der Karte verloren. Nur einige wenige Anbieter betonen, dass die versprochenen Vorteile nicht weg sind, wenn die Zustimmung zu Werbemails oder Werbeanrufen zurückgezogen wird.

Tipps der AK Konsumentenschützer
  • Achten Sie, ob die Kundenkarte etwas kostet und wägen Sie Kosten und Nutzen ab.
  • Klären Sie unverständliche Geschäftsklauseln mit den MitarbeiterInnen ab.
  • Hinterfragen Sie, ob Ihnen die Kartenvorteile so viel wert sind, dass sie auch etwa Mails oder Werbeanrufe bekommen.
  • Sie wollen keine Werbemails oder Werbeanrufe: Klären Sie ab, ob Sie die Zustimmung zu solchen Werbungen verweigern können, ohne dass die versprochenen Vorteile wegfallen.
  • Werden Bonus- oder Rabattpunkte, Gutscheine oder Gutschriften oft nicht rechtzeitig eingelöst, verfallen sie. Ein Beispiel: Die in einem Kalenderjahr gesammelten Punkte müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres eingelöst werden.
  • Beim Einkauf mit der Kundenkarte werden Punkte oder Rabatte nicht in jedem Fall in der versprochenen Höhe gutgeschrieben. Zwei Beispiele: Punkte werden oft nicht auf preisreduzierte Ware gewährt. Wer mit Kreditkarte zahlt, dem wird nur die Hälfte der normalerweise verrechneten Punkte gutgeschrieben.
  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.