Kündigung bei freien DienstnehmerInnen
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Auch bei freien Dienstverträgen gibt es Kündigungsfristen – egal, ob Sie selbst kündigen oder sich Ihr Arbeitgeber von Ihnen trennen will.
14 Tage Kündigungsfrist
Normalerweise muss eine Kündigungsfrist von 14 Tagen eingehalten werden. Das heißt, zwischen Ausspruch (oder schriftlicher Übermittlung) der Kündigung und dem letzten Arbeitstag müssen 14 Tage liegen. Auch eine längere oder kürze Kündigungsfrist ist möglich, wenn sie entsprechend vereinbart wurde.
Wann ist die Kündigung gültig?
Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, wenn die Kündigung beim Arbeitgeber eingetroffen ist – das heißt, wenn Sie ihm gesagt haben, dass Sie kündigen. Oder wenn die schriftliche Kündigung in den Händen Ihres Arbeitgebers ist.
Tipps für Selbstkündigung
Kündigen Sie schriftlich – aus Beweisgründen!
Lassen Sie sich die Übergabe auf einer Kopie bestätigen, falls Sie das Kündigungsschreiben persönlich überbringen.
Dauer des Postwegs berücksichtigen!
Wenn Sie die Kündigung mit der Post schicken, ist die Kündigung nicht mit dem Absenden wirksam, sondern mit dem Tag, an dem der Brief beim Arbeitgeber einlangt. Ab dem Tag beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.
Tipp, wenn Sie gekündigt werden
Eine Kündigung sollten Sie immer beweisen können. Spricht Ihr Arbeitgeber die Kündigung mündlich aus und gibt Ihnen keine schriftliche Bestätigung, sollten Sie - aus Beweisgründen - unbedingt schriftlich festhalten, wann und von wem die Kündigung ausgesprochen wurde. Ebenso sollten Sie notieren, welcher Kündigungstermin Ihnen genannt wurde. Dann kann Ihnen nicht vorgeworfen werden, dass Sie nicht mehr zur Arbeit gegangen sind.
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