Kinderbetreuungsbeihilfe

Die Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Sie können gefördert werden, wenn Sie einen Kinderbetreuungsplatz benötigen, um eine Arbeit aufnehmen oder eine Weiterbildung mitmachen zu können. Das Familieneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Wichtig: Die Kinderbetreuungshilfe ist nur nach einem vorangegangenen Beratungsgespräch mit dem AMS möglich.

Wann Sie den Antrag stellen müssen

Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Sie eine neue Arbeit beginnen und bevor das Kind in einer Betreuungseinrichtung untergebracht ist.

Wann Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat

Ihr Förderantrag beim AMS hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn für Sie mindestens eine dieser Bedingungen gilt: Sie nehmen eine Arbeit auf. Sie sind arbeitssuchend oder besuchen einen Kurs, der sie fit macht für den Arbeitsmarkt. Eine Änderung der Arbeitszeit erfordert eine andere Betreuungszeit für Ihr Kind. Eine bisherige Betreuungsperson fällt aus. Ihre Einkommenssituation verschlechtert sich trotz der Berufstätigkeit grundlegend.

Was gefördert wird

Gefördert wird die ganztägige, halbtägige oder stundenweise Betreuung von Kindern bis zum Ende des 15. Jahres, wenn Ihr Kind behindert ist, auch bis zum Ende des 19. Jahres. Anerkannt werden Krippen, Kindergärten, Horte, Tagesmütter( väter) und Privatpersonen, nicht aber die Betreuung durch Familienangehörige oder Au-Pair-Kräfte.

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