Jeder soll ein Recht auf ein Girokonto haben!
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In der EU haben 30 Millionen Menschen kein Bankkonto. In Österreich sind 150.000 Menschen ohne Girokonto – viele unfreiwillig und sie müssen erhebliche Nachteile in Kauf nehmen. Denn kein Konto zu haben, kommt teuer, kritisiert die AK. „Personen ohne Konto zahlen drauf. Die Spesen für Bareinzahlungen sind hoch“, sagt AK Konsumentenschützerin Benedikta Rupprecht. „Menschen ohne Konto dürfen finanziell nicht ausgegrenzt werden.“ Die AK fordert ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto – so wie es auch die EU Kommission derzeit überlegt.
Banken verweigern vor allem dann einen Kontovertrag, wenn ein sogenannter Negativeintrag beim Kreditschutzverband oder einer Kreditauskunftei vorliegt. Auch ein Konto auf Guthabenbasis wird in diesen Fällen sehr oft abgelehnt. Durch diese Bankenpraxis werden die Betroffenen vor allem am Arbeitsmarkt und bei der Jobsuche benachteiligt. Die meisten Arbeitgeber sehen keine Barauszahlung von Lohn oder Gehalt vor.
Positiv sind daher die vereinzelt von Banken freiwillig angebotenen Spezialkonten, etwa für Klienten der Schuldnerberatung. Sie können aber das grundsätzliche Problem nicht beseitigen, weil nur Einzelnen geholfen wird und beispielsweise oft ein Empfehlungsschreiben einer bestimmten Beratungseinrichtung als Bedingung für einen Kontovertrag vorgelegt werden muss.
Sozial Schwache zahlen doppelt drauf
Wer kein Girokonto hat, muss sehr hohe Bankspesen zahlen. Alle Zahlungen sind mit einer teuren Bareinzahlung zu machen. Das kostet durchschnittlich drei Euro pro Zahlung. Ein Kunde ohne Konto und mit nur sechs Zahlungen pro Monat (etwa für Miete, Strom/Gas, Wiener Linien, Telefon/Telekabel, Handy, Versicherung) kommt auf 72 Zahlungen im Jahr.
Die jährlichen Kosten für diese 72 Bareinzahlungen, je drei Euro, belaufen sich auf stattliche 216 Euro. Im Vergleich dazu kostet laut AK Bankenrechner ein Girokonto für „Wenignutzer“ im Schnitt rund 65 Euro pro Jahr. Kommen etwa noch Schul- und Kindergartengeld, Internet oder ein Zeitungsabo dazu, muss man im Extremfall zwischen 300 und 400 Euro jährlich bezahlen.
Fazit: Auch wenn man nur wenige Zahlungen hat, sind die Spesen für Nichtkontobesitzer um ein Vielfaches höher. Gerade sozial Schwache und finanziell unter Druck stehende Personen sind am häufigsten von einer Kontoablehnung betroffen und zahlen so doppelt drauf.
Forderung
Die AK verlangt einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. So sollte das Basisgirokonto auf Guthabenbasis geführt werden. Die wichtigsten vertraglichen Rahmenbedingungen und Konditionen für ein Basisgirokonto müssen einheitlich festgelegt werden. Außerdem sollte der Zugang zu einem Basiskonto keinesfalls vom Kauf zusätzlicher Dienste abhängig gemacht werden (etwa Abschluss weiterer Verträge).
Tipps, wenn die Kontoeröffnung abgelehnt wird
Wird die Kontoeröffnung von mehreren Banken abgelehnt, so besteht für Klienten, die in einer der unten angeführten Einrichtungen beraten werden, die Möglichkeit ein Girokonto auf Guthabenbasis bei „Die Zweite Sparcasse“ zu eröffnen.
Darüber hinaus bietet die BAWAG-PSK das „Neue Chance-Konto“ in allen Zweigstellen in ganz Österreich an. Es steht allen Menschen zu Verfügung, welche aus Bonitätsgründen kein Girokonto erhalten. Es gibt keine Zugangskriterien wie zB eine Empfehlung oder ein Schuldenregulierungsverfahren.
Seit Ende April bietet auch die Bank Austria ein "Habenkonto" an: Das Konto bietet wesentliche Funktionen eines Erfolgskontos (Buchungen, Bankomatkarte, Online-Banking, SB-Kontoauszüge), allerdings gibt es keine Überziehungsmöglichkeit. Das Erfolgskonto light kann in jeder Bank Austria Filiale eröffnet werden und ist auch für Menschen gedacht, die bisher kein Konto hatten bzw. Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung haben. Für Fragen und Betreuung der KundInnen wurde eine spezielle Serviceline eingerichtet.
Bei Verschuldung sollte trotzdem der Rat der Schuldnerberatung eingeholt werden.
Trotz dieser Möglichkeiten ist der gesetzliche Anspruch auf ein Girokonto unbedingt notwendig.
Zweite Sparcasse
Glockengasse 3
1020 Wien
Schuldnerberatung
staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle des Fonds Soziales Wien
Döblerhofstraße 9, 1. Stock, 1030 Wien
Tel.: 33 08 735
Fax: 33 08 735-66925
Caritas der Erzdiözese Wien
Albrechtskreithgasse 19 - 21
1160 Wien
Tel. 01/878 12 - 0
Fax: 01/878 12 - 9100
E-Mail: officeping@caritas-wienpong.at
Magistratsabteilung 40
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Town Town, 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000 40415
Fax: +43 1 4000 9940419
E-Mail: post@ma40.wien.gv.at
Wiener Hilfswerk
Schottenfeldgasse 29, 1072 Wien
Tel: +43 (1) 512 3661, Fax: +43 (1) 512 3661-33
E-Mail: info@wiener.hilfswerk.at
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