Integrative Betriebe

Menschen mit schweren Behinderungen haben oft große Probleme am Arbeitsmarkt: Eine geeignete Stelle zu finden, ist oft unmöglich. Deshalb gibt es sogenannte integrative Betriebe. Dort können jene Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden.

Wer kann in einem Integrativen Betrieb arbeiten?

In Integrativen Betrieben werden Menschen mit Behinderung beschäftigt, die eine gewisse Leistung erbringen können. Ist eine solche Leistungsfähigkeit nicht gegeben, kommt als Alternative eine Beschäftigungstherapie in Frage.

Aufgaben eines Integrativen Betriebes

In einem integrativen Betrieb müssen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen. Dadurch soll die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt - bzw. auf einen geschützten Arbeitsplatz ermöglicht werden.

Der Arbeitsplatz in einem integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht. Wenn eine Vermittlung in einen anderen Betrieb nicht möglich ist, bleibt er den Beschäftigten aber erhalten.

Aufnahme

Es gibt einige Voraussetzungen für die Aufnahme in einen integrativen Betrieb. Ein Beraterteam aus VertreterInnen von Land, Arbeitsmarktservice und BSB (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) sowie der Leitung des jeweiligen Integrativen Betriebes berät über die Aufnahme.

Eventuell werden noch VertreterInnen von Sozialversicherungsträgern, Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sowie ExpertInnen für Rehabilitation, Ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes, Psychologische Sachverständige des Arbeitsmarktservice und Sachverständige der Arbeitsinspektion, der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer hinzugezogen.

GeschäftsführInnen von Integrativen Betrieben sind bei der Aufnahme an die Empfehlungen des Beratungsteams gebunden. Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.

Antragstellung

Ein Antrag um Aufnahme wird bei der Landesstelle des Bundessozialamtes oder der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt.

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