Inkassobüro

KonsumentInnen beschweren sich in der AK Beratung immer häufiger über Inkassobüros. Obwohl die Höchstsätze für Spesen in der Inkassogebühren-Verordnung geregelt sind, klagen VerbraucherInnen über beträchtliche Spesen, fehlende Möglichkeiten zur Spesenkontrolle und die Spesenvielfalt: Bearbeitungs-, Mahn- oder Evidenzhaltungsgebühren. Bei den verrechneten Spesen fehlen oft die Hinweise auf Umsatzsteuer, die auf die Inkassospesen aufgeschlagen wird, und Wertanpassung.

Fallen in Zahlungsaufforderungen

Die Inkassobüros schlüsseln die Mahnspesen häufig nicht auf. Ein häufiger Beschwerdegrund ist ferner, dass Nebenspesen oft viel höher sind als die eigentliche Hauptforderung. Die Schuldner seufzen ebenso über hohe Verzugszinsen – 18 Prozent pro Jahr und mehr und nicht nachvollziehbare Forderungsbeträge vom Gläubiger.

Die Beschwerden zeigen: die meisten Fallen sind in schriftlichen Zahlungsaufforderungen der Inkassobüros versteckt.

AK Tipps: Nehmen Sie sofort Kontakt mit dem Gläubiger auf!

  • Sind Sie mit einer Zahlung in Verzug, kann Sie ein Inkassobüro zur Zahlung auffordern. Wurde kein Fälligkeitstermin fix vereinbart und ergibt sich keine Fälligkeit aus Gesamtumständen, ist der Schuldner einmal aufzufordern. Eine weitere Mahnung ist grundsätzlich nicht nötig. Es ist ein Irrtum, dass der Schuldner dreimal gemahnt werden muss.
  • Nach Erhalt einer Zahlaufforderung, nehmen Sie sofort Kontakt mit dem Gläubiger auf.
  • Bei Verzug: Verfassen Sie von sich aus einen Brief mit einem Zahlungsvorschlag.
  • Fordern Sie vom Inkassobüro eine Aufschlüsselung der Gesamtforderung.
  • Hinterfragen Sie in Rechnung gestellte Mahnspesen des Gläubigers.
  • Sind Spesen höher als die ursprüngliche Forderung, ist die Angemessenheit zu prüfen.
  • Ratenvereinbarungen können teuer, aber manchmal nötig sein.
  • Mündliche Vereinbarungen immer schriftlich bestätigen lassen.
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