infas 4/2011
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infas 4/2011
infas 4/2011 erschienen am 15. Juli 2011.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
EUROPARECHT
E 4 Die Entlassungsentschädigung für einen in Vollzeit angestellten Arbeitnehmer, der während eines Elternurlaubs auf Teilzeitbasis entlassen wird, berechnet sich auf der Grundlage seines Vollzeitgehalts
Eine Verkürzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte im Fall eines Elternurlaubs könnte den Arbeitnehmer davon abhalten, einen solchen Urlaub zu nehmen, und den Arbeitgeber dazu anhalten, bevorzugt diejenigen zu entlassen, die sich im Elternurlaub befinden.
E 5 Diskriminierung – öffentliche Arbeitgeber-Äußerungen, keine ArbeitnehmerInnen bestimmter ethnischer Herkunft einzustellen
Aus dem Fehlen einer identifizierbaren beschwerten Person kann nicht auf das Fehlen einer unmittelbaren Diskriminierung geschlossen werden.
E 6 Schwangerschaftsurlaub (in Österreich: Mutterschutz) – Anspruch auf monatliches Grundentgelt und die Zulagen gemäß beruflicher Stellung
Auf Zulagen und Vergütungen, mit denen die Nachteile ausgeglichen werden sollen, die mit der Ausübung bestimmter Tätigkeiten unter besonderen Umständen verbunden sind, haben sie hingegen keinen Anspruch, wenn sie diese Tätigkeiten nicht tatsächlich ausüben.
E 7 Schwangere – Kündigungsfrist von 15 Tagen zu kurz
Wenn das nationale Recht für den einzigen Rechtsbehelf, den es Arbeitnehmerinnen, denen während ihrer Schwangerschaft gekündigt wurde, zur Verfügung stellt, keine angemessenen Rechtsbehelfsfristen vorsieht, stellt dies eine ungünstigere Behandlung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und eine Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer dar.
ARBEITSRECHT
Entscheidungen
A 41 Insolvenz-Entgelt – Fremdvergleich
Wird durch die ungewöhnliche Vertragsgestaltung zu einem Arbeitsverhältnis zu Lasten des Insolvenz-Entgelt-Fonds eine Ausbeutungssituation geschaffen und diese Situation vom Arbeitnehmer in einer einem Fremdvergleich nicht standhaltenden Weise (hier rund 15 Jahre) bewusst in Kauf genommen, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Unterbleiben solcher Maßnahmen ist die Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Fonds grundsätzlich als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen.
A 42 Nochmalige Probezeitvereinbarung
Bestand zwischen den Streitteilen vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses ein freies Dienstverhältnis, das die freie Dienstnehmerin selbst auflöste und lag zwischen den beiden Vertragsverhältnissen etwa ein halbes Jahr, gibt es gegen die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Probemonats keine Bedenken.
A 43 Entlassung eines Kommanditisten
Die Entlassung eines Kommanditisten mit 40%-Anteilen, der nicht als leitender Angestellter gesehen werden muss und dem kein Verhalten zur Last gelegt werden kann, das ihn vertrauensunwürdig erscheinen lässt, noch sich einer Tätlichkeit, Verletzung der Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzung schuldig gemacht hat, ist sozial ungerechtfertigt, auch wenn er ein Vermögen besitzt, das ihm aber keine laufenden Erträge beschert.
A 44 Nagelbehandlung während Krankenstand – Entlassung, Einstufung im KV Gewerbe
Es kann in Zweifel gezogen werden, ob sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung auch ein Gebot ableiten lässt, während eines Krankenstandes aufgrund psychischer Überlastung einmalige, hier doch ziemlich überschaubare und nach dem ersten Eindruck nicht besonders belastende Tätigkeiten (Anm: Nagelbehandlung) ebenfalls zu unterlassen. Selbst wenn man dies bejaht, ist zu prüfen, ob es sich um einen betonten und offenkundigen Verstoß gegen aus der allgemeinen Lebenserfahrung ersichtliche Gebote für das Verhalten während dieser Art der Krankheit handelt.
A 45 Austritt wegen Gesundheitsgefährdung – Konfliktsituation im Arbeitsumfeld
Eine zum vorzeitigen Austritt berechtigende aktuelle und relevante Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung kann auch durch das schädliche Arbeitsklima oder eine nicht beseitigte Konfliktsituation im Arbeitsumfeld hervorgerufen werden.
A 46 Entlassung im Krankenstand wegen Fußballspiels
Im Krankenstand eines Arbeitnehmers darf auch der Arbeitgeber grundsätzlich auf die Richtigkeit einer ärztlichen Diagnose vertrauen. Eine die Entlassung rechtfertigende beharrliche Pflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber ein Verhalten des Arbeitnehmers nachweist, das nach dieser Diagnose geeignet war, den Heilungsverlauf zu gefährden, mag auch aufgrund einer später hervorgekommenen anderen Diagnose eine mögliche Unschädlichkeit des Verhaltens nicht ausgeschlossen sein.
A 47 Altersteilzeit – treuwidrige Beendigung durch Arbeitnehmer
Eine Aufkündbarkeit des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer ändert – selbst bei geänderten Möglichkeiten des Pensionsantritts – nichts an den im Hinblick auf die gemeinsame Verfolgung der wechselseitigen Interessen im Rahmen der Altersteilzeit bestehenden Fürsorge- und Treuepflichten.
A 48 Behindertendiskriminierung – Fristenlauf
Das Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt aufgrund einer Diskriminierung muss binnen der jeweiligen Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nach § 7k Abs 2 BEinstG eingeleitet werden, wenn sich daran die gerichtliche Geltendmachung anschließen soll.
A 49 Diskriminierung – Zwangspensionierung
Eine unmittelbare Diskriminierung einer Frau bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses kann nicht durch das Ziel, die Beschäftigung jüngerer Menschen zu fördern, gerechtfertigt werden.
SOZIALRECHT
Entscheidungen
S 23 Bindungswirkung einer Entsendebestätigung
Eine Entsendebescheinigung E 101 bindet den anderen Mitgliedstaat, so lange sie nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wird.
S 24 Freier Dienstvertrag als Versicherungsvertreter
Ein Versicherungsvertreter, der zur Betreuung von Bestandskunden gegen Provision auf unbestimmte Zeit verpflichtet ist und den Kundenstock zur Verfügung gestellt erhält, ist ein freier Dienstnehmer.
S 25 Unterbrechung der Verjährungsfrist
Eine Beitragsprüfung unterbricht die Verjährungsfrist zu Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen.
S 26 Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Unfallversicherung
Das Berufungsgericht hat eine Beweiswürdigung vorzunehmen, ob es jene Feststellungen des Erstgerichts übernimmt, denen die vom Sachverständigen vorgenommene Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zugrunde liegt, oder ob es von diesen Feststellungen abgeht.
S 27 Schwerversehrtenrente
Die Gewährung einer Zusatzrente für Schwerversehrte setzt einen weiterhin bestehenden Anspruch auf eine Versehrenrente von mindestens 50 vH (aus einem oder mehreren Versicherungsfällen) voraus.
S 28 Invaliditätspension und Krankenstand
Für den sechsmonatigen Zeitraum des „Krankenstandes“ während einer stationären Therapie besteht kein Pensionsanspruch.
S 29 Verweisbarkeit eines Außendienstmitarbeiters
Das Gericht muss zur Wahrung des rechtlichen Gehörs auch offenkundige Tatsachen mit den Parteien erörtern.
S 30 Geltungsbereich der Härtefallregelung
Änderungen des Gesundheitszustands oder eine Gesetzesänderung vor dem Schluss der Verhandlung erster Instanz, sofern sie für den erhobenen Anspruch von Bedeutung sind, lösen einen neuen Stichtag aus.
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