Ihr Recht im Krankheitsfall

Krank geworden. Raus geschmissen?

Viele glauben: Wenn ich krank bin, kann ich den Job nicht verlieren. Leider ist das falsch: Krankheit schützt nicht vor Kündigung oder Entlassung. Doch wenn Sie krank sind, haben Sie ein Recht auf Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld.

Entgeltfortzahlung

Wenn Sie krank werden, muss Ihnen der Arbeitgeber das Entgelt weiterbezahlen. Entgelt ist nicht nur Lohn und Gehalt. Auch regelmäßige Überstunden oder die meisten Zulagen, im Durchschnitt gerechnet, gehören dazu. Wie lange bezahlt werden muss, hängt davon ab, wie lange Sie schon im Betrieb beschäftigt sind. Es gibt auch Unterschiede zwischen ArbeiterInnen und Angestellten. Zuerst muss die Firma das Entgelt voll zahlen, später zur Hälfte. Danach gibt es Krankengeld.

Entgeltfortzahlung nach einer Kündigung?

Manche Arbeitgeber glauben, dass sie kein Entgelt zahlen müssen, wenn sie kranke MitarbeiterInnen kündigen. Das stimmt nicht. Der Arbeitgeber muss Ihnen im Krankenstand das Entgelt trotzdem weiterzahlen, wenn

  • er Sie kündigt oder
  • Sie unbegründet vorzeitig entlässt.

„Einvernehmliche“ während des Krankenstandes?

Oft schlagen Arbeitgeber den erkrankten ArbeitnehmerInnen eine einvernehmliche Lösung während des Krankenstandes vor – zum Teil mit der Zusage, sie nach der Gesundung wieder einzustellen. Der Grund: Bei einvernehmlicher Auflösung muss der Arbeitgeber kein Entgelt mehr zahlen. Manche Arbeitgeber sehen darin die Chance, sich Geld zu ersparen.

  • Sie erhalten statt dem Entgelt das Krankengeld von der Gebietskrankenkasse – und das ist deutlich weniger!
  • Die Gebietskrankenkasse kann sich weigern, auf diese unzulässige Weise den Krankenstand zu finanzieren. Im schlimmsten Fall bekommen Sie gar kein Geld - weder vom Ex-Arbeitgeber noch von der Krankenkasse.

Meldepflicht & ärztliche Bestätigung

Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten gehen können, müssen Sie sofort in der Firma Bescheid geben. Tun Sie das nicht, bekommen Sie für die Tage ohne Meldung kein Geld!

Achtung!

Viele glauben, dass der Arbeitgeber erst nach drei Tagen Krankenstand eine Bestätigung von Krankenkasse oder Arzt verlangen kann. Das stimmt nicht: Der Arbeitgeber kann diese vom ersten Tag an verlangen!

Eine Krankmeldung enthält folgende Informationen:

  • Seit wann sind Sie krank?
  • Wie lange wird der Krankenstand voraussichtlich dauern?
  • Sind Sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig oder durch eine Berufskrankheit, einen Arbeits-, Verkehrs- oder Sportunfall, Raufhandel oder Trunkenheit?

    An welcher Krankheit Sie leiden, ist Ihre Privatangelegenheit. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt darf die Diagnose aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht dem Arbeitergeber bekanntgeben.

Wann bekomme ich Krankengeld?

Wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung haben, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Bekommen Sie nur mehr die Hälfte des Entgelts, gibt es das halbe Krankengeld.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Das Krankengeld ist weniger als das Entgelt: beträgt zuerst 50 % und ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 60 % der Bemessungsgrundlage (= Bruttomonatslohn plus aller sozialversicherungspflichtiger Zulagen, Zuschläge und Überstunden und anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

Beispiel: Wenn Sie also bereits 6 Wochen Entgeltfortzahlung bekommen haben (6 Wochen = 42 Tage), kriegen Sie sofort 60 % Krankengeld.

Auch die Dauer des Krankengeldanspruches ist begrenzt und zwar grundsätzlich mit 26 Wochen, bei Vorliegen bestimmter Vorversicherungszeiten mit 52 Wochen.

Die Gebietskrankenkassen können Höhe und Dauer des Krankengeldanspruchs hinaufsetzen.

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