Ihr Recht auf Pflegefreistellung
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Baby krank. Trotzdem ins Büro?
Ihr Kind ist krank. Und Sie müssen in die Arbeit. Wer soll sich nun um Ihren kleinen Patienten kümmern? Wenn Sie niemanden finden, der Ihr Kind betreut, haben Sie das Recht auf Pflegefreistellung.
Pflegefreistellung heißt:
- Sie dürfen daheim bleiben, um Ihr Kind zu pflegen.
- Sie bekommen so viel bezahlt wie immer.
- Sie können pro Jahr so viele Stunden Pflegeurlaub nehmen, wie Sie pro Woche durchschnittlich arbeiten.
- Sie können die Freistellung in Stunden oder Tagen nehmen, ganz nach Ihrem Bedarf.
- Wenn das Kind noch unter 12 ist, können Sie eine zweite durchschnittliche Arbeitswoche Pflegefreistellung beanspruchen.
- Ihr Kind (auch: Pflege- oder Adoptivkind) erkrankt (akut oder chronisch) und braucht Pflege und Betreuung
- Sie leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
- Es gibt sonst niemanden (in der Regel nahe Angehörige), der sich um das Kind kümmern könnte.
Achtung: Meldepflicht!
Sie müssen den Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, wenn Sie daheim bleiben müssen, um Ihr Kind zu pflegen!
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Infobox
FAQ
- Ab wann darf ich Pflegefreistellung nehmen?
- Kann ich Freistellung stundenweise nehmen?
- Bekomme ich Pflegefreistellung pro Kind?
- Zweite Woche Freistellung?
- Was tun, wenn 1-2 Wochen nicht reichen?
- Wie muss ich Pflegebedürftigkeit nachweisen?
- Kind im Spital
- Pflegefreistellung bei anderen nahen Angehörigen


