Ihr Recht auf Insolvenz-Entgelt

Wenn Ihre Firma pleite ist und Ihren Lohn nicht mehr zahlen kann, springt der Insolvenz-Entgelt-Fonds ein. Sie haben ein Recht auf ein Insolvenz-Entgelt. Das heißt, Sie bekommen alle Geldleistungen, die Ihnen der ehemalige Arbeitgeber noch schuldet. Dazu gehören:

  • Lohn oder Gehalt
  • anteilige Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
  • Geld, das Sie bei Ende des Arbeitsverhältnisses bekommen müssen: Abfertigung, Kündigungsentschädigung, Geld für Urlaubstage, die Sie nicht verbraucht haben
  • Schadenersatzansprüche
  • sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Spesen, Diäten, Prämien, Kilometergelder, Betriebspensionen, Hinterbliebenenpensionen)
Wer hat Anspruch auf Insolvenzentgelt?
  • ArbeitnehmerInnen
  • ehemalige ArbeitnehmerInnen (falls noch Ansprüche offen sind)
  • freie DienstnehmerInnen
  • Heimarbeiter/innen
  • und die Erben dieser Personen

Kein Geld kriegen zum Beispiel …

... Personen, die auf der Basis eines Werkvertrags für die Firma gearbeitet haben.

Wie komme ich zu meinem Geld?

Sie müssen innerhalb von sechs Monaten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen Antrag bei der IEF-Service GmbH einbringen. Das können Sie selbst machen oder einen bevollmächtigten Vertreter einsetzen. Oder Sie kommen in die Arbeiterkammer: Dort werden Sie vom Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) kostenlos beraten. Der ISA berechnet Ihre Ansprüche und kann alle notwenigen Schritte für Sie durchführen. ISA ist eine gemeinsame Einrichtung der Arbeiterkammern und Gewerkschaften.

Wann bekomme ich mein Geld?

Ihre Forderungen müssen zuerst überprüft werden. In den meisten Fällen gibt es in 2-3 Monaten zumindest eine Teilzahlung. Nach spätestens 6 Monaten ist der Großteil der Anträge vollständig abgeschlossen.

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