Ihr Recht auf ein faires Dienstzeugnis
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Fiese Formulierungen im Dienstzeugnis?
Ob Sie einen Job bekommen oder nicht, hängt oft davon ab, was Ihre ehemaligen ArbeitgeberInnen in Ihre Dienstzeugnisse geschrieben haben. Aber: Im Dienstzeugnis darf nichts stehen, was Ihrer weiteren Karriere schaden könnte.
Das muss im Dienstzeugnis stehen
Sie haben das Recht auf ein einfaches Dienstzeugnis. Dieses enthält:
- die genaue Bezeichnung des Ihres Ex-Arbeitgebers (Firmennamen und -anschrift)
- Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum
- wie lange Sie in der Firma gearbeitet haben
- was Sie gearbeitet haben. Falls sich Ihr Aufgabengebiet geändert hat, muss das angeführt werden, z.B. der Wechsel in eine andere Abteilung, neue Zuständigkeiten, andere Tätigkeiten.
- Unterschrift der Person, die das Zeugnis ausgestellt hat
Hier finden Sie ein Muster für eineinfaches Dienstzeugnis .
Qualifizierte Dienstzeugnisse
Größere Aussagekraft haben qualifizierte Dienstzeugnisse. Sie beschreiben nicht nur, WAS Sie gearbeitet haben, sondern auch WIE Sie das gemacht haben und ob Ihr ehemaliger Arbeitgeber mit Qualität und Quantität Ihrer Leistung zufrieden war. Auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Hier finden Sie ein Muster für ein
Dienstzeugnisse ohne fiese Formulierungen
Ein Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthalten, was es Ihnen schwer macht, einen neuen Job zu finden. Darum findet man auch selten ganz offen negative Formulierungen wie: „Sie hat langsam und schlampig gearbeitet“. Doch es gibt andere Tücken: Gerade in qualifizierten Zeugnissen können sich hinter harmlosen oder scheinbar positiven Formulierungen negative Botschaften verstecken. PersonalchefInnen haben ein geschultes Auge für "Geheimcodes" in Dienstzeugnissen.
- 10 Geheimcodes & ihre Übersetzung:
1. Schulnote 1 = Superlativ, wo immer möglich Ein uneingeschränkt positives Zeugnis spart nicht mit Superlativen: MitarbeiterInnen, die laut Dienstzeugnis „zur vollsten Zufriedenheit“ gearbeitet haben, sind vom ehemaligen Dienstgeber mit der Note 1 bedacht worden. Alle anderen Formulierungen gelten bereits als Makel.
2. „Frau M. hat sich stets bemüht“ Klartext: Bemüht hat sie sich ja, aber das Ergebnis ist fraglich.
3. „Beim Projekt XY hat sich Herr S. mit ganzer Kraft eingesetzt… “ Klartext: Herr S. hat sich nur bei dem einen Projekt ins Zeug gelegt.
4. „Frau L. hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt ...“ Klartext: Der Rahmen war derartig eng, dass nur für wenige Fähigkeiten Platz war.
5. „Herr B. hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht“ Klartext: Vor lauter Plaudern ist er kaum mehr zum Arbeiten gekommen.
6. „Frau A. verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen“ Klartext: Große Klappe, wenig dahinter.
7. „Herr R. hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt“ Klartext: Ordnungsgemäß schon, aber sonst zeigte er nur wenig Eigeninitiative.
8. „Frau P. war stets mit Interesse und Begeisterung bei der Sache“ Klartext: Euphorie allein ist kein Erfolgsgarant.
9. „Herr Z. trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei“ Klartext: Er tratscht viel.
10. „Frau K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein“ Klartext: Eine Mitarbeiterin, die sich nicht alles gefallen lässt.
AK-Tipp
Schauen Sie sich Ihre Dienstzeugnisse kritisch durch. Lassen Sie sie im Zweifelsfall durch die AK prüfen. Sie haben ein Recht auf ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis und können ein neues verlangen, wenn Ihnen bestimmte Formulierungen schaden - je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend!
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