Hilfe für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung
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Für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung gibt es mehrere Förderungen, die sie vor allem in der Berufausbildung unterstützen.
Clearing
Für Jugendliche ist es meist schwer, sich für eine Berufsausbildung zu entscheiden. Noch schwerer ist diese Entscheidung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung: Welche Berufswege sind realistisch? Hier hilft das Clearing. Das Clearing hilft jugendlichen Menschen ihre Möglichkeiten in Bezug auf ihr künftiges Berufsleben herauszufinden. Dadurch sollen Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen und die berufliche Integration geschaffen werden.
Das Projekt wird von den Landesstellen des Bundessozialamtes in Kooperation mit den jeweiligen Schulstandorten angeboten. Clearing umfasst Beratung, Betreuung Begleitung und diagnostische Tätigkeiten für Jugendliche mit Behinderung die jünger sind als 24. Die Inanspruchnahme des Angebots beruht auf Freiwilligkeit und ist kostenlos. Die Clearingphase kann bis zu 6 Monaten dauern.
Lehrstellenförderung für Jugendliche mit Behinderung
Die Lehrausbildung von Jugendlichen unter 19 Jahren, die am Arbeitsmarkt wegen Lernschwierigkeiten oder Behinderung benachteiligt sind oder die an einer integrativen Berufsausbildung teilnehmen, kann durch das Arbeitsmarktservice (AMS) gefördert werden.
Sind Jugendliche älter als 19 Jahre, werden sie dann gefördert, wenn mindestens ein kollektivvertraglicher Hilfsarbeiterlohn vereinbart ist. Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.
Für diese Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und dem/der ArbeitgeberIn notwendig. Deshalb ist es erforderlich, dass der/die ArbeitgeberIn und die zu fördernde Person vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses mit dem AMS Kontakt aufnehmen.
Die integrative Berufausbildung
Für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung, die eine herkömmliche Lehre nicht machen können, besteht die Möglichkeit der integrativen Berufsausbildung. Sie hilft benachteiligten Menschen mit Vermittlungshindernissen bei der besseren Eingliederung in das Berufsleben.
Es gibt zwei Arten der integrativen Berufsausbildung: die sogenannte „verlängerte Lehre“ und die „Teilqualifizierungslehre“. Bei der verlängerten Lehre haben Jugendliche mehr Zeit für eine Lehrausbildung, bei der Teilqualifizierungslehre wird der Lehrberuf auf bestimmte Aspekte reduziert und um andere Kenntnisse ergänzt.
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