Handywerbung: Fallen im Kleingedruckten!
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Vorsicht vor lockeren Werbesprüchen
„Halbe Grundgebühr“ oder „Doppelte Freiminuten“ – Vorsicht vor lockeren Werbesprüchen, denn: Details gibt’s im Kleingedruckten oder in winzigen Fußnoten, die aber auch nicht immer zum kompletten Durchblick verhelfen. Nachforschen im Internet oder bei den Anbietern ist oft zusätzlich nötig.
Das zeigt eine AK Analyse von neun Handy-Werbungen. „Konsumenten werden häufig getäuscht. Auf den ersten Blick wirken viele Angebote günstig, letztendlich wird’s dann doch teurer“, resümiert AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Die AK fordert: Anbieter sollen in der Werbung die Gesamtkosten über die Mindestvertragsdauer angeben.
Wichtige Details im Kleingedruckten
„Der Durchschnittskonsument kann mit der Kernbotschaft der Werbung das beworbene Produkt oder das Aktionsangebot in der Regel nicht einschätzen. Die Blickfangwerbung springt ins Auge. Die Buchstabengröße ist bis zu elf Zentimeter“, sagt Zimmer.
Wichtige Details finden sich aber im Kleingedruckten oder in den Fußnoten, etwa die zeitliche Gültigkeit des Angebots, Taktung, Freiminutenanteile und Ausnahmen, Mindestvertragsdauer, befristete Vergünstigungen (etwa sechs Monate halbe Grundgebühr) und viele weitere Nutzungsbedingungen und Einschränkungen.
Schriftgröße meist nur 1 Millimeter
Die Schriftgröße des Kleingedruckten macht dagegen meist nur ein bis zwei Millimeter aus. Das Kleingedruckte in den untersuchten Werbungen umfasst 25 bis 95 Wörter, dazu kommen 200 bis 400 Wörter in den tarifbezogenen Website-Informationen.
„Oft ist das Kleingedruckte so verknappt formuliert, dass sich daraus mehr Fragen als Antworten ergeben“, sagt Zimmer. „So müssen Konsumenten erst auf den Anbieterseiten im Web nachforschen, wobei sich auch hier im ungünstigsten Fall die wesentlichen Tarifbedingungen auf drei Ebenen verteilen können. Oder sie fragen beim Anbieter nach.“
Teures „Gratis“-Handy
Beispiele zeigen: Oft (in fünf von neun untersuchten Fällen) gibt es Handys um null bis drei Euro nur dann, wenn man teure Zusatzpakete über die gesamte Mindestvertragsdauer mitbestellt. Im ungünstigsten (untersuchten) Fall zahlt man so über die Vertragsdauer zusätzliche 360 Euro, um das Endgerät „geschenkt“ zu bekommen. Wer auf die Pakete verzichtet, zahlt einen wesentlich höheren Endgerätepreis. Angaben über die Paketkosten und alternativen höheren Endgerätepreise finden sich meist erst im Internet.
Weitere in der Werbung gern verschwiegene Details sind etwa, dass das (beinahe) Gratis-Handy bei Erstanmeldung oft zumindest rund 50 Euro kostet, weil Aktivierungskosten hinzukommen. Oder eine andere Variante – es gibt das Handy nicht in Kombination mit den niedrigsten Grundentgelten. Mit Vorsicht zu genießen sind auch Aussagen wie „nur x Euro in alle Netze“. In der Fußnote der Werbung steht dann: Es gelten bestimmte Freiminutengrenzen, danach wird zeitabhängig verrechnet.
Tipp
Zimmer rät: „Investieren Sie Zeit und rechnen Sie sich aus, welche Gesamtkosten bei einem Aktionsangebot über die Mindestvertragsdauer hinweg anfallen.“
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