Struktur der AK-Selbstverwaltung in der Geschichte

AK-Archive enthalten alle Dokumente, die die Organe der Selbstverwaltung in Vollziehung ihrer Aufgaben erstellen

In der Ersten Republik hatten die Kammern für Arbeiter und Angestellte eine andere Organisationsstruktur als heute.
Auf der einen Seite gab es die Vollversammlungen, den Präsidenten und den Vorstand und auf der anderen Seite die Sektionsversammlungen, die sich in der zweiten Republik in Form der Wahlkörper Arbeiter, Angestellte, Verkehrsbedienstete in etwa wieder gefunden haben.

Damals waren die Sektionsversammlungen Arbeiter und Angestellte mit je einem Obmann ganz wichtige Bestandteile der Selbstverwaltung. Die Sektionsversammlungen dieser Gruppen haben direkt der Vollversammlung berichtet.

Die Obmänner der Sektionen haben durch ihre Mitwirkung und Berichterstattung im Vorstand sowohl über diesen Weg den Präsidenten und die Vollversammlung mit ihren Anliegen erreicht, aber auch über den Vorstand in die Ausschüsse des Vorstandes hineingewirkt.

Ebenfalls verändert hat sich die gesamtösterreichische Organisationsstruktur. In der ersten Republik war der Österreichische Arbeiterkammertag (ÖAKT) ein lockeres Koordinationsgremium, in der Zweiten Republik wurden Funktionen und Kompetenzen laufend erweitert.

Die nachstehende Darstellung soll einen Überblick über die Organe der Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene (entsprechend den Bestimmungen der Arbeiterkammergesetze 1920 bis 1992) geben, da sie die Grundlage für die Archivstruktur der Archive der Arbeiterkammer (AK) Wien und der Bundesarbeitskammer (BAK) bilden.

Gewählte Mandatare (Bezeichnung)

  • Kammermitglieder.............................1921 – 1934 und 1945 – 1954
  • Kammerräte.......................................ab 1954
Organe Arbeiterkammer Wien

  • Vollversammlung...............................1921 - 1934 und ab 1945
  • Sektionsversammlungen..................1921 - 1934 (Arbeiter, Angestellte, Verkehrsarbeiter,Verkehrsangestellte)
  • Rechnungsprüfer...............................1971 - 1992
  • Kontrollausschuss.............................ab 1992
  • Vorstand............................................1921 - 1934 und ab 1945
  • Präsidium = Präsident und Vizepräsidenten (ab 1992 bei Bedarf einzuberufen)
  • Präsident ..........................................1921 - 1934 und ab 1945
  • Ausschüsse.......................................1921 - 1934 und ab 1945
  • Fachausschüsse...............................ab 1954
Organe auf Bundesebene
  • Österreichischer Arbeiterkammertag (ÖAKT) 1921 – 1934
  • ÖAKT-Vollversammlung..............1945 – 1954
  • ÖAKT-Hauptversammlung...........1954 - 1992
  • Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer (BAK) ab 1992
  • ÖAKT-Vorstand............................1921 - 1934 und 1945 - 1992
  • BAK-Vorstand..............................ab 1992
  • ÖAKT-Präsident..........................1954 - 1992
  • BAK-Präsident............................ab 1992
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