Geringwertige Wirtschaftsgüter – Absetzung auf Abnutzung

Sie können geringfügige Wirtschaftsgüter steuerlich absetzen, die Ihnen als freie/r DienstnehmerIn beruflich dienen, z. B. Geschäftseinrichtung, Computer, Drucker, Fahrzeuge, Maschinen.

Kosten diese Wirtschaftsgüter weniger als 400 Euro, können Sie die Ausgaben auf einmal steuerlich absetzen. Kosten sie mehr, müssen Sie die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre verteilen – je nachdem, wie lange Sie damit rechnen können, dass die Anschaffung von Nutzen ist und ihren Zweck erfüllt.

Zeitintervalle für Abnutzung

In der Finanzpraxis haben sich bestimmte Zeitintervalle für die Abnutzung eingebürgert. Einem Computer wird eine Nutzungsdauer von drei Jahren eingeräumt, also wird drei Jahre lang je ein Drittel der Kosten abgeschrieben. Weitere Beispiele:

Anlagegut Nutzungsdauer Beispiele
PKW 8 Jahre
Maschinen 5 Jahre Adressiermaschine
Diktiergeräte
Foto- und Filmgeräte
Rechenmaschinen
Schreibmaschine
Computer 3 Jahre
Einrichtung 8-10 Jahre Büromöbel
Lampen
Teppiche
Vorhänge

Anlageverzeichnis

Sie müssen als freie DienstnehmerIn ein Anlageverzeichnis ihres abnutzbaren Anlagevermögens führen, das neben einer genauen Bezeichnung der einzelnen Anlagegüter den Anschaffungstag enthalten muss sowie die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Namen und Anschrift des Lieferanten, die voraussichtliche Nutzungsdauer, den Betrag der jährlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) und den in den nächsten Jahren noch absetzbaren Betrag (Restbuchwert).

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