Geringes Einkommen - geringerer Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Seit 1. Juli 2008 müssen Personen mit niedrigen Einkommen weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag bezahlen.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird Ihnen automatisch mit dem Sozialversicherungsbeitrag abgezogen, dabei kann es zu Fehlern kommen.

Was hat sich geändert?

2012 bezahlt man bei einem Einkommen bis 1.186 Euro brutto keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr.

Danach geht es gestaffelt weiter:
  • bis 1.294 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlen Sie ein Prozent
  • bis 1.456 Euro brutto zwei Prozent und
  • darüber den üblichen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent der Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlage.

Rechnen Sie nach!

Um selbst zu überprüfen ob bei entsprechend geringem Einkommen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung richtig reduziert wurde, brauchen Sie einen aktuellen Lohnzettel und einen Taschenrechner.

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