Gas

Kosten sparen beim Haushaltsgas

Sie können wählen, von welcher Firma Sie Ihr Haushalts-Gas kaufen wollen. Aufgebaut ist der Gasmarkt ähnlich wie der Strommarkt: Der bisherige Energieversorger ist zuständig für den Netzbetrieb, für dessen Aufrechterhaltung und Wartung.

Regulierungsbehörde Energie-Control

Die Kosten für die Netznutzung werden von der Regulierungsbehörde, der Energie-Control Kommission, festgesetzt. Diese Tarife sind Festpreise und nicht verhandelbar. Dem Wettbewerb unterliegen die reinen Energiepreise für die verbrauchte Menge pro Kubikmeter Erdgas pro Jahr.

Wie kann ich den Anbieter wechseln?

Zuständig für den Lieferantenwechsel ist der lokale Netzbetreiber - das ist im Regelfall Ihr bisheriges Erdgasversorgungsunternehmen. Die allgemeinen Verteilnetzbedingungen - das sind jene Bedingungen unter denen das Erdgasnetz benutzt werden darf - werden vom Regulator genehmigt und müssen den Konsumentenschutzbestimmungen entsprechen.

Das sollten Sie bei einem Wechsel berücksichtigen:

  • Prüfen Sie immer mehrere Angebote
  • Als Berechnungsgrundlage dient der Jahresverbrauch in Kubikmeter m³ (oder Kilowattstunden kWh), der auf der Jahresabrechnung zu finden ist.

  • Bestehen Sie darauf, dass das Angebot den Gesamtpreis, also auch den Systemnutzungstarif sowie Steuern und Abgaben, enthält.

Versorgerwechsel

Mindestens 8 Wochen bevor Sie Ihren Lieferanten wechseln, muss der gewünschte Wechsel dem Netzbetreiber, das ist der bisherige regionale Gasversorger, gemeldet werden. Außerdem muss der Vertrag selbst - unter Einhaltung der Kündigungsfrist - gekündigt werden. Die Kündigungsfrist steht im alten Vertrag bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten Sie diese nicht haben, ist der Anbieter auf Nachfrage verpflichtet, sie Ihnen übermitteln.

Probleme? Die Schlichtungsstelle hilft!

Auf Initiative der Arbeiterkammer wurde bei der E-Control GmbH eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten aus dem Strom- und Gasbereich eingerichtet. An diese können Sie sich bei Streitigkeiten über Abrechnungen, Qualität der Dienstleistungen oder bei anderen Problemen wenden.

Innerhalb von sechs Wochen muss die E-Control eine einvernehmliche Lösung zwischen den Streitparteien herbeiführen. Alle Unternehmen sind verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen. Darüber hinaus ist die Arbeiterkammer bei der Streitschlichtung eingebunden.

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