Änderungs-Vorschläge bei Familienförderung sind nicht verfassungswidrig
Die AK weist den Vorwurf von Andreas Khol, die Änderungs-Vorschläge von AK und IV bei der Familienförderung seien verfassungswidrig, zurück.
Der Verfassungsgerichtshof hat Mindeststandards für die Kosten, die Eltern für ihre Kinder tragen, vorgesehen. Er hat sich jedoch in keiner Weise dagegen ausgesprochen, bei niedrigen Einkommen oder jüngeren Kindern großzügiger zu sein, als das seinen Vorgaben entspricht.
Durch die von AK und IV vorgeschlagene Familienbeihilfe erhalten Familien mit jüngeren Kindern – unabhängig vom Einkommen - eine deutlich höhere Leistung als bisher gefördert. Bei einem älteren Kind ergeben sich aus der bisherigen Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbetrag) im Vergleich zur heutigen Lage aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Unterschiede.
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