Neues Ökostrom-Gesetz muss fair und durchschaubar sein
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EU-Kommission soll Beihilfeverfahren rasch eröffnen
Die Novelle zum Ökostrom-Gesetz liegt seit September 2008 in Brüssel. Strittiger Punkt sind die im Gesetz vorgesehenen Beihilfen. Problematisch sieht die AK hier den Rohstoffzuschlag, einer auf Dauer angelegten Förderung von Biogas- und Biomasse-Anlagen und den Industriedeckel, wonach Industriebetrieben eine Deckelung der Belastung bei den Ökostromkosten zugestanden werden soll.
Die AK ist für den Ausbau von erneuerbarer Energie. Die Finanzierung muss aber fair auf alle aufgeteilt werden. Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Konsumenten gehabt. Daher geht die AK von einer raschen Eröffnung des Beihilfeverfahrens aus, damit endlich eine faire Lösung mit gerechter Kostenaufteilung gefunden werden kann.
Teurer Spaß zu Lasten der Konsumenten
Bisher ist das Ökostrom-Gesetz ein teurer Spaß zu Lasten der KonsumentInnen. Es ist inakzeptabel, dass die Konsumenten sowie die kleinen und mittleren Unternehmen weiter draufzahlen. Sie haben bereits rund 80 Millionen Euro allein über das Zählpunktpauschale in das System hineingebuttert.
Überlegungen, nur marginale gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um die EU-Konformität zu sichern, lehnt die AK ab. Dieses Gesetz gehört grundlegend reformiert. Die Lasten müssen gerecht verteilt werden.
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