Erneuerbare Energien wirksam ausbauen

Der Fokus muss auf Energieeffizienz liegen, reagiert die AK auf die Aussagen von Wirtschaftsminister Mitterlehner. Wer unnötigen Energieverbrauch vermeidet, spart Energiekosten und trägt zum Klimaschutz bei.

Vorrang für erneuerbare Energien

Beim Ausbau von Energie muss es einen Vorrang für erneuerbaren Energien geben: Ein Ja kommt von der AK zu rohstoffunabhängigen erneuerbaren Energieformen wie Wind, Wasser und Photovoltaik. Ein klares Nein kommt zu Anlagen, bei denen Nahrungsmittel für die Erzeugung von Strom eingesetzt werden. Das treibt auch die Nahrungsmittelpreise weiter in die Höhe. Draufzahlen würden die Konsumenten. Daher dürfen Rohstoff- und Energiepreise nicht Spielball der Spekulanten werden. Daher muss den Spekulanten ein Riegel vorgeschoben werden, fordert die AK.

Klaren Vorrang vor fossilen Energieträgern müssen rohstoffunabhängige, erneuerbare Energieträger haben, sagt die AK. Die Energie muss umweltverträglich, kosteneffizient und mit hoher technischer Effizienz erzeugt werden. Diese Grundsätze müssen bei der Novelle des Ökostromgesetzes beachtet werden.

Ja zu Wasser- und Windkraft

Ein klares Ja kommt von der AK zu Wasser- und Windkraft. Die Photovoltaik befindet sich auch auf dem richtigen Weg. Aber das Fördervolumen muss weiter gedeckelt bleiben, um nicht durch überhöhte Förderungen Innovationen und Kostensenkungen zu verhindern. Ein Nein kommt zu Ökostrom aus ineffizienten und hochsubventionierten Biogasanlagen, die aus Nahrungsmittel-Rohstoffen – wie Mais – Strom erzeugen. Nahrungsmittel gehören auf den Teller und nicht zur Erzeugung von Strom.

Das Ökostromgesetz muss für alle stabile Rahmenbedingungen bieten. Die Zahlen rund um die Ökostromförderung und die sogenannten „Warteschlangen“ für den Abbau der Wartelisten für geplante Ökostromanlagen bei Wind, Wasser und Photovoltaik müssen auf den Tisch gelegt werden, fordert die AK den Wirtschaftsminister auf.

Ökostromfördermittel

Die Ökostromfördermittel müssen von allen Stromverbrauchern aufgebracht werden, nicht nur von Konsumenten. Ausnahmen von der Bezahlung der Ökostromkosten darf es für energieintensive Betriebe nur dann geben, wenn sie nachweislich einen Wettbewerbsnachteil erleiden – und natürlich muss es auch eine Befreiung von den Ökostromkosten für einkommensschwache Haushalte geben. Die Ökostromkosten könnten auf bis zu 60 Euro pro Jahr für einen Haushalt steigen. Die Höhe der Ökostrom-Kosten ist auf der Stromrechnung auszuweisen.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

3 + 5 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.