Dienstzeugnis

Sucht man einen neuen Arbeitsplatz, so legt man in der Regel den Bewerbungsunterlagen auch Dienstzeugnisse vorangegangener Beschäftigungen bei.

Das muss im Dienstzeugnis stehen

Das Gesetz sieht ein einfaches Dienstzeugnis vor. Ein einfaches Dienstzeugnis hat allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit zu enthalten.

Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält (sgn. qualifiziertes Dienstzeugnis).

Ein Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthalten, das Arbeitnehmer das Erlangen einer neuen Stelle erschwert. Allerdings sind Aufbau und Formulierung Sache des Arbeitgebers, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Zeugnisaussteller muss das Zeugnis unterschreiben.

Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Hat sich der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers während des Dienstverhältnisses geändert, sind sämtliche Tätigkeiten aufzulisten.

Eine inner- oder überbetriebliche Funktion als Interessenvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden.

Endzeugnis und Zwischenzeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis). Die Kosten der Ausstellung hat der Arbeitgeber zu tragen.

Auch während des aufrechten Dienstverhältnisses kann der Arbeitnehmer ein Zeugnis, nämlich das sogenannte Zwischenzeugnis, verlangen. Die Kosten eines Zwischenzeugnisses hat jedoch der Arbeitnehmer zu tragen. Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses lässt den Anspruch auf ein Endzeugnis unberührt.

Wenn Sie ein Zeugnis haben wollen, müssen Sie Ihre Bitte nicht begründen, weder für ein End- noch für ein Zwischenzeugnis.

Geheimcodes im Dienstzeugnis

Das Gesetz verbietet Zeugnisse, die es ArbeitnehmerInnen erschweren, einen neuen Job zu bekommen. Gerade in qualifizierten Zeugnissen kann sich aber - hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen - eine Botschaft verstecken, die letztendlich eine negative Wertung ermöglicht.

Im Zweifelsfall sollten Sie Ihre Dienstzeugnisse durch die AK überprüfen lassen. Findet sich ein „Pferdefuß“ darin, kann man jederzeit vom Recht Gebrauch machen, ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend!

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