Ihre starke Interessenvertretung
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Die Arbeiterkammer vertritt österreichweit die Interessen von über 3,25 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber Regierung und Wirtschaft.
Als gesetzliche Interessensvertretung ist die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt zuständig. Daneben vertritt die Arbeiterkammer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Vielzahl von Themen, darunter Arbeits- und Sozialrecht, sowie Verbraucherschutz.
Zwei Millionen Beratungen
Die AK hat 2009 österreichweit mehr als zwei Millionen Beratungen durchgeführt und für ihre Mitglieder fast 320 Millionen Euro vor Gericht und außergerichtlich zurückgeholt. Über drei Viertel der Beratungen sind arbeits-, sozial- und insolvenzrechtliche Beratungen. Damit erbringt die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder Leistungen, die um ein vielfaches höher sind als die einbezahlten Beträge.
Rund 715.000 Mitglieder zahlen keine Beiträge
Rund 715.000 Mitglieder (Arbeitslose, Eltern in Karenz, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener, geringfügig Beschäftigte – ArbeitnehmerInnen, die ohnehin auf jeden Euro schauen müssen) zahlen keinen AK-Beitrag, haben aber Anspruch auf das volle AK-Leistungsangebot. Und dieses Angebot wird immer stärker nachgefragt.
„Egal, ob in der Beratung oder als Interessenvertretung – wir sorgen dafür, dass unsere Mitglieder nicht nur Rechte haben, sondern auch Recht bekommen", sagt AK Präsident Herbert Tumpel, „gerade jetzt ist das notwendiger denn je.“
Gesetzliche Grundlage
Die Arbeiterkammern bestehen aus der Bundesarbeiterkammer und neun Länder-Arbeiterkammern. Als gesetzliche Interessensvertretung (geregelt im Arbeiterkammergesetz – AKG) entscheidet der Gesetzgeber über AK-Mitgliedschaft und –Beitrag.
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