Das Maßnahmenpaket von AK und ÖGB
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Das Maßnahmenpaket von AK und ÖGB im Detail:
Verwaltungsreform, Strukturmaßnahmen, Wirtschaftsförderung
- Sinnvolle Projekte der Verwaltungsreform zügig umsetzen, va allem Kompetentzentflechtung zwischen Bund und Ländern (Einsparungsvolumen 150 Mio. Euro).
- Durchforstung des „Förderdschungels“: Reduktion der Wirtschaftsförderung (Einsparungsvolumen 100 Mio. Euro).
- Landwirtschaft: Abschaffung der Rückvergütung der Mineralölsteuer und Kürzungen bei diversen Förderungen (100 Mio. Euro).
- Modifizierung/Aufschub von ÖBB-Infrastrukturprojekten (200 Mio. Euro). Zusätzlich kann die Evaluierung von Großprojekten beträchtliche Einsparungen bringen.
- Fortführung Konsolidierungskurs der Krankenversicherungsträger und ähnlicher Kostendämpfungsprogramme in den Spitälern (bis 2017 900 Mio Euro).
- Arbeitgeber zahlen Arbeitslosengeld-Leistungsbezug für zumindest eine Woche (150 Mio Euro).
- Arbeitgeber zahlen einen Euro pro Überstunde. 50 Cent davon gehen an die Arbeitslosenversicherung, 50 Cent an die Krankenversicherung (insgesamt 350 Mio. Euro).
- Aufhebung der Beitragsbefreiung für ältere ArbeitnehmerInnen (20 Mio. Euro bis 300 Mio. Euro).
- Vollständige Umsetzung der Maßnahmen des Bad Ischler Dialogs 2011.
- Kein Hinaufsetzen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters und keine Leistungsverschlechterungen, etwa durch erhöhte Abschläge oder des Pensionsversicherungsbeitrages.
- Investitionen, um die Menschen länger und gesund im Erwerbsleben zu halten.
- Anreizmodelle, um die Bereitschaft der Unternehmen sicherzustellen, entsprechende Anpassungsmodelle mitzutragen.
- Anhebung der Beitragssätze in der Pensionsversicherung der Bauern und Selbständigen auf 22,8 Prozent um 0,5 Prozentpunkte (325 Mio. Euro).
- Beitragsanhebung gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz für Unternehmen (28 Mio. Euro).
- Kein weiteres Absenken der Mindestbeitragsgrundlage GSVG (50 Mio. Euro).
- Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage im ASVG und GSVG um 300 Euro (Nettomehreinnahmen 400 Mio. Euro).
- „Familienbeihilfe Neu“ durch Zusammenführung aller geldwerten Leistungen und Steuerleistungen unabhängig vom Alter und der Familienstruktur an Stelle vieler unübersichtlicher Transfers. Zuschläge nur für Eltern von behinderten Kindern und für Alleinerziehende.
- Zweckgebundene Gutscheine (etwa für Kinderbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Skikurse, Nachhilfeinstitute oder Sprach- und Musikausbildung und für Tageseltern, Ganztagesschulen usw.).
- Umschichtungen von den steuerlichen Familienförderungen hin zu Sachleistungen – insbesondere Kinderbetreuungsplätze und Qualitätsverbesserung.
- Investitionen in die Verbesserung der Qualität von Kindergärten und Schulen sowie in die Erwachsenenbildung.
- Kürzungen bis auf kleinere Strukturmaßnahmen (etwa Schließung von Kleinstschulen) derzeit nicht sinnvoll (80 Mio. Euro).
- Bekämpfung der Steuerhinterziehung (300 Mio. Euro).
- Spitzensteuersatz der Einkommensteuer: 55 Prozent (statt 50 Prozent) ab einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro (115 Mio. Euro).
- Körperschaftssteuerlückenschluss (400 Mio. Euro) oder als Alternative Erhöhung Körperschaftssteuersatz von 25 auf 28 Prozent.
- Nichtabsetzbarkeit für Managergehälter ab 500.000 Euro (35 Mio. Euro).
- Veräußerungsgewinne von Immobilien generell mit 25 Prozent einkommensteuerpflichtig, Ausnahme Hauptwohnsitz (400 Mio. Euro).
- Einschränkung der staatlichen Prämie für die Zukunftsvorsorge (25 Mio. Euro).
- Aufgabe der Vollpauschalierung in der Landwirtschaft für Betriebe ab 20 ha (200 Mio. Euro).
- Erhöhung der LKW-Maut (80 Mio. Euro).
- Grundsteuer neu (400 Mio. Euro).
- Erbschafts- und Schenkungssteuer (300 Mio. Euro).
- Vermögensteuer neu (0,5 – 1,5 Mrd. Euro).
- Finanztransaktionssteuer (0,5 – 1,5 Mrd. Euro).
- Pauschalsteuermodell für BetriebspensionistInnen (einmalig 400 Mio. Euro.
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