Immer mehr Unternehmen machen in ihren Jobinseraten Gehaltsangaben

„Wir freuen uns, dass der Großteil der Unternehmen sich seit 1. Jänner an das Gesetz hält und das Einkommen in Jobinseraten angibt“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel. Ein erster Zwischenbericht einer umfangreichen AK Studie zeigt, dass 85 Prozent der Jobinserate in den Printmedien das Gehalt in Euro und die Bereitschaft zur Überzahlung gesetzeskonform angeben.

Säumige sollen das Gesetz endlich einhalten

Allerdings: Drei Viertel der Inserate von Universitäten und des öffentlichen Dienstes nennen keine Gehälter: „Das geht gar nicht. Gerade der öffentliche Dienst hat eine Vorbildwirkung für Privatunternehmen. Wir fordern, dass auch hier Angaben zum Einkommen gemacht werden“.

Eine AK-Studie geht seit Jahresbeginn den Einkommensangaben in Stelleninseraten nach. In die Analyse werden noch bis März 2012 die Inserate von vier Tageszeitungen (Kronen-Zeitung, Kurier, Die Presse und Der Standard) einbezogen. Außerdem werden die Stelleninserate zu drei ausgewählten Berufsbereichen (kaufmännische Assistenz, Mechatronik sowie Abteilungsleiter-Innen) in fünf wichtigen Online-Jobbörsen berücksichtigt. Nun liegt der erste Zwischenbericht zum Jänner vor.

Tageszeitungen

Im Jänner waren es insgesamt 2.609 Inserate in den vier Tageszeitungen. Davon waren 85 Prozent mit Gehaltsangabe. Eine Detailanalyse zeigt: 95% der Stelleninserate aller Großbetrieben, 89 Prozent aller Personalvermittler, 71 Prozent aus der Stichprobe der Klein- und Mittelbetriebe handeln gesetzeskonform.

Aber nur 25 Prozent aller ausgeschriebenen Stellen für den Öffentlichen Bereich und die Universitäten enthalten Angaben zum Einkommen. In den Landesgesetzen fehlt die Verpflichtung überhaupt. „Die Inserate der Universitäten, des Bundes und der ausgegliederter Bundesunternehmen umfasst, müssen das Einkommen aber genauso angeben wie private Unternehmen.

Onlinejob-Börsen

80 Prozent der untersuchten Inserate sind gesetzeskonform. Tumpel bedauert aber, „dass gerade bei den Stellen in Leitungsfunktionen die Bereitschaft das Einkommen anzugeben deutlich geringer ist als bei den Jobangeboten für kaufmännische Assistenz.“

Seit 1. März 2011 ist in den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und für private Unternehmen gesetzlich verankert, dass in jedem Stellenangebot stehen muss, wie viel man mindestens verdienen kann.

Die AK berichtete bereits über mehrfachen Nutzen dieser Offenheit in Sachen Bezahlung: Menschen auf Jobsuche können verschiedene Stellen-Angebote auch in punkto Bezahlung miteinander vergleichen. Für jene mit einem Job bieten die Inserate zusätzliche Argumente für Gehaltsverhandlungen. Junge Mädchen und Burschen erhalten einen Überblick über den Verdienst in den verschiedenen Berufen und können das bei der Berufswahl berücksichtigen. Seit Jänner 2012 drohen den Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, erst eine Mahnung – und ab dem zweiten Versäumnis eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro.

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