Gute Weiterbildung für BerufslenkerInnen nutzt allen VerkehrsteilnehmerInnen

„Wer sicheren Lkw-Verkehr auf unseren Straßen will, muss für gute Aus- und Weiterbildungsbedingungen für die Lenker und Lenkerinnen sorgen“, sagt AK Verkehrsexperte Richard Ruziczka anlässlich einer Podiumsdiskussion zum Thema „Stillstand im Transport“. Bisher bleibt die von der EU- vorgeschriebene Weiterbildung noch viel zu oft an den LenkerInnen hängen.

Unternehmen müssen Arbeitszeit bereitstellen

Die Weiterbildung ist Voraussetzung, um überhaupt als Lkw-Lenker zu arbeiten. Dafür müssen Unternehmen Arbeitszeit und Geld bereitstellen. Es wird höchste Zeit, dass die Unternehmen die Verantwortung für die Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen übernehmen. Bisher regelt jedes österreichische Bundesland die von der EU vorgeschriebene Weiterbildung anders. Innerhalb der EU gibt es unterschiedliche Fristen, innerhalb derer die verschiedenen Länder die Weiterbildungsregelung durchgesetzt haben sollen.

So ist ein großes Regelungswirrwarr entstanden, das auch Kontrollen sehr schwer macht. die AK fordert deshalb eine gesetzliche Regelung für die Bezahlung der Weiterbildung für Lkw-LenkerInnen, wie sie schon für die LenkerInnen von gefährlichen Gütern besteht: Sie sieht vor, dass die Unternehmen Zeit und Geld für die Regelung übernehmen.

Die Kosten der Weiterbildung sind Sache der Firma

Zwischen 260 und 875 Euro schwanken die Kosten der Weiterbildungen für Lkw-LenkerInnen. Diese Kosten sind Sache der Firma. Auch Qualitätskriterien der Ausbildung fehlen völlig: Mehr Sicherheit für alle würde eine bundesweit einheitliche Regelung zur Qualität und zur Gestaltung der Weiterbildung schaffen. So müssen etwa für e-learning-Angebote dieselben Qualitätskriterien entwickelt werden wie für Schulungen. Derzeit etwa kann in Salzburg die Ausbildung von 35 Stunden in 3 Tagen absolviert werden, in Kärnten dagegen dürfen höchstens 7 Stunden Ausbildung pro Tag absolviert werden. Auch hier muss das Verkehrsministerium eine klare Regelung schaffen, so Ruziczka.

Auch von Seiten der EU gab es Versäumnisse: Schon seit 2011 etwa haben die Nachbarländer Tschechien oder die Slowakei die von der EU vorgeschriebene Regelung für die Weiterbildung von Lkw-LenkerInnen umgesetzt, Österreich hat bis September 2014 Zeit, Deutschland sogar bis 2016. Dieses Wirrwarr macht die Kontrollen des grenzüberschreitenden Lkw-Verkehrs sehr schwer. Das muss künftig einheitlicher geregelt werden. Die EU-Kommission muss außerdem evaluieren, ob und wie die Weiterbildungsregelung wirklich umgesetzt wurde, um gleiche Bedingungen für alle zu schaffen.

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