Auch Berufstätige müssen studieren können!
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„Es ist dringend notwendig, endlich die Vereinbarkeit von Beruf und Studium zu verbessern.“, sagt AK-Präsident Herbert Tumpel, „der Ausbau berufsbegleitender Studien wäre dabei ein erster wichtiger Schritt.“
Berufsbegleitenden Bachelor-Studien ausbauen
Für die Arbeiterkammer ist daher die ablehnende Haltung der Universitätenkonferenz zu Teilzeit- und berufsbegleitenden Bachelor-Studien absolut unverständlich. Viele Berufstätige finden derzeit nur an Fachhochschulen ein entsprechendes Angebot. Das ist nicht einzusehen, auch die Universitäten müssen endlich bessere Angebote für berufstätige Studierende bereitstellen.
Unterstützung durch die AK findet hingegen die Forderung der Universitätenkonferenz nach berufsbegleitenden Master-Studiengängen. Berufstätige an Unis auf die oft teuren Universitätslehrgänge zu verweisen, reicht nicht – Berufstätige dürfen nicht zur Finanzierungsquelle für die unterfinanzierten Unis werden.
Mehrheit arbeitet neben dem Studium
Die Studierenden-Sozialerhebung 2006 hat gezeigt, dass die überwältigende Mehrheit der Studierenden neben dem Studium arbeitet. Die Notwendigkeit nach einem berufsbegleitenden Angebot ist also gegeben.
Den Verweis der Universitätenkonferenz auf die Studierenden-Sozialerhebung, wonach Studierende an berufsbegleitenden FH-Studiengängen mehr Vereinbarkeitsprobleme haben als erwerbstätige Studierende an Universitäten, lässt die AK so nicht gelten. An FHs sind viel mehr Studierende mit höherem Erwerbsausmaß als an Universitäten. Vergleicht man Studierende, die mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten oder gar Vollerwerbstätige, dann haben diese an Unviersitäten weit mehr Probleme.
Wo bleibt die neue Studierenden-Sozialerhebung?
Darüber hinaus muss die neue Studierenden-Sozialerhebung rasch vorgelegt werden, damit anhand aktueller Befunde Verbesserungsmaßnahmen für berufstätige Studierende erarbeitet werden können.
Im Gesetz sind Maßnahmen für berufstätige Studierende fixiert. Es besteht hier also ein Auftrag an die Universitäten. Wissenschaftministerin Karl muss die mit den Universitäten getroffenen Leistungsvereinbarungen veröffentlichen, damit sichtbar ist, was ausverhandelt wurde.
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