Arbeiten und Studieren
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Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Diese Bestimmungen gelten.
Teilzeitarbeit
Viele Studierenden arbeiten neben dem Studium in Teilzeit. Bei Teilzeitarbeit müssen das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Eine einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Insbesondere ist eine Änderung nur zulässig, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers (z.B. Prüfungstermin an der Uni) entgegenstehen.
Mehr arbeiten als vereinbart?
Sie sollen mehr arbeiten als ursprünglich vereinbart? Auch für Mehrstunden gilt: Sie müssen vereinbart sein! Wenn so genannte „berücksichtigungswürdige Interessen“, z.B. der Besuch einer Lehrveranstaltung, entgegenstehen, dürfen Sie nicht zur Leistung von Mehrstunden herangezogen werden.
Mehrarbeit darf nur unter bestimmten, im Gesetz aufgezählten Voraussetzungen angeordnet werden. Auch hier sind die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen
Achtung!
Im Einzelfall muss immer abgewogen werden, ob das Interesse des Arbeitgebers (an der Leistung von Mehrstunden) oder des Arbeitnehmers (z.B. Besuch einer Lehrveranstaltung) überwiegt.
Was bekomme ich für Mehrarbeit?
Unter Mehrarbeit versteht man jene Arbeitszeit, die zwischen der vereinbarten Teilzeitarbeit bzw der kollektivvertraglich verkürzten Arbeitszeit (zB 38,5 Stunden) und der gesetzlichen Normalarbeitszeit (z.B.: 40 Stunden) liegt.
Für Mehrstunden bekommen Sie einen Zuschlag von 25 %. Ist Zeitausgleich für Mehrstunden vereinbart, bekommen Sie nur dann den 25-%igen Zuschlag, wenn Sie den Zeitausgleich nicht innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen vereinbarten 3-Monats-Zeitraums konsumieren.
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