Arbeiten am Bildschirm
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Arbeiten mit dem Computer gehört heutzutage dazu. Beinahe in jeder Branche sind flimmernde Bildschirme am Arbeitsplatz zu finden. Die Gesundheit bleibt dabei leider oft auf der Strecke.
Was versteht man unter einem Bildschirmarbeitsplatz?
An einem Bildschirmarbeitsplatz bilden Bildschirmgerät, Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheiten und ein Informationsträger eine funktionale Einheit. Diese Definitionen finden Sie im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Werden Laptops (tragbare Datenverarbeitungsgeräte) regelmäßig auch am Arbeitsplatz eingesetzt, gelten die selben Bestimmungen wie für alle anderen Bildschirmgeräte.
Stellt der Arbeitgeber den ArbeitnehmerInnen zur Erbringung von Arbeitsleistungen außerhalb der Arbeitsstätte (z.B. bei Telearbeit) z.B. Laptops zur Verfügung, müssen sie dem Stand der Technik und den ergonomischen Anforderungen entsprechen.
Optimale Größe von Flachbildschirmen
Flachbildschirmgeräte sollen mindestens 15 Zoll (das sind ca. 38 cm) für Textlayout und ähnlichen Büroarbeiten aufweisen.
Grundsätzlich sollten alle Monitore eine maximale Helligkeit von 200 cd/m2 und ein maximales Kontrastverhältnis von 200:1 aufweisen.
Pausen und Tätigkeitswechsel bei längerer Bildschirmarbeit
Pausen oder Tätigkeitswechsel müssen bei längerer Arbeit am Bildschirm unbedingt eingeplant werden. Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muss eine Pause von mindestens 10 Minuten gehalten werden.
Dabei gilt der Blickwechsel auf die Schreibvorlage nicht als Unterbrechung. Sofern es der Arbeitsablauf erfordert, kann die zustehende erste Pause in die zweite Stunde verlegt werden, sodass dann die zusammengefasste Pause mindestens 20 Minuten beträgt. Die Pausen sind in die Arbeitszeit einzurechnen.
Zertifikate garantieren gute Bildschirmergonomie
Als strenge Prüfsiegel gelten zur Zeit „TCO 99“ und „ECO-Kreis 99“. Weitere verlässliche Prüfsiegel sind auch „TÜV–Rheinland“, „Blauer Engel“ sowie „TCO 92“ und besser „TCO 95“. Achten Sie daher auf die entsprechenden Aufkleber am Bildschirmgerät!
Richtiges Sitzen bei der Bildschirmarbeit
Ergonomisch richtiges Sitzen ist Voraussetzung für beschwerdefreies Arbeiten und wirkt der Ermüdung entgegen. Auf dem Markt sind Bürostühle erhältlich, die eine weitgehend ermüdungsfreie Sitzposition erlauben. Die Sitzposition soll öfters variiert werden (Stichwort: dynamisches Sitzen).
Als Faustregel zur Einstellung des Arbeitstuhles gilt: Die Sitzhöhe ist richtig eingestellt, wenn bei aufgestützten Füßen (auf dem Fußboden oder einer Fußstütze) die flache Hand zwischen Sitzfläche und Unterseite des Oberschenkels im Kniegelenksbereich Platz findet.
Ober- und Unterschenkel sollen einen Winkel von 90 Grad bilden. Auch die Ober- und Unterarme sollen beim Arbeiten einen Winkel von etwa 90 Grad bilden. Schließlich muss die Lendenwirbelsäule durch die Rückenlehne gut abgestützt sein.
Die Bildschirmarbeitsbrille
Wegen der atypischen Sehdistanz von etwa 60-90 cm zwischen Augen und Bildschirmgerät können normale Sehhilfen nicht verwendet werden.
Deswegen müssen spezielle Sehhilfen für die Arbeit am Bildschirm (Bildschirmarbeitsbrillen) verwendet werden, die auf die Arbeitsdistanz zum Bildschirmgerät und zu den Belegen abgestimmt sind.
ArbeitnehmerInnen sollten eine augenärztliche Untersuchung machen, die feststellt, ob eine Bildschirmarbeitsbrille notwendig ist. Ist eine Brille notwendig, bekommen sie einen Ausfolgeschein des Augenarztes. Da der Dienstgeber die Kosten für die Brille trägt, muss er verständigt werden, nach dem Kauf bekommt er die Rechnung.
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