Arbeiten als Saisonnier
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Was man unter Saisonarbeit versteht
Kühle Eisdiele oder schattiger Gastgarten: Wenn im Sommer die Freiluft-Tische wie Schwammerln aus dem Boden schießen, werden für die Zeit der Saison alljährlich befristete Arbeits-verhältnisse geschlossen.
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit also z.B. in der Sommersaison von 1. Mai bis 30. September. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet einfach durch Ablauf der verein-barten Zeit, ohne dass es einer eigenen Beendigungserklärung bedarf.
Saisonniers können nicht gekündigt werden!
Grundsätzlich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer einseitig gekündigt werden. Wird trotzdem eine Kündigung ausgesprochen, endet zwar das Arbeitsverhältnis, der Gekündigte hat aber Anspruch auf Schadenersatz bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragszeit.
Beispiel
Wenn beispielsweise der Arbeitgeber ein bis Ende September befristetes Arbeitsverhältnis schon im Juli kündigt, muss er trotzdem dem Arbeitnehmer das Entgelt bis Ende September – als Schadenersatzanspruch - zahlen.
Umgekehrt muss auch der Saisonnier bis zum Ende der verein-barten Zeit arbeiten. Beendet der Saisonarbeiter unzulässiger-weise das Arbeitsverhältnis während der Befristung, wird auch er dem Chef gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn dem Chef durch diese vorzeitige Beendigung finanzielle Nachteile entstehen (zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber als Ersatzkraft einen Leiharbeitnehmer beschäftigen muss und dieser teurer kommt).
Bei länger befristeten Arbeitsverhältnissen kann jedoch ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit während der Befristung im Arbeitvertrag vereinbart werden.
Einvernehmliche Lösung
Einvernehmliche Lösung ist jederzeit möglich
Dabei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, dass das befristete Arbeitverhältnis an einem bestimmten Tag beendet wird. Dazu kann aber der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht „zwingen“ und natürlich auch nicht umgekehrt. Die Zustimmung zu einer einvernehmlichen Lösung erfolgt immer freiwillig.
Was ist, wenn der Saisonnier weiterarbeitet ...
Arbeitet der Saisonier nach Zeitablauf mit Zustimmung des Arbeitgebers weiter und wird nichts zusätzlich vereinbart, so geht der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag über.
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