Anrechnung von Auslands-Arbeitszeiten
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Anrechnung von Arbeitszeiten im Ausland
Auch Arbeitszeiten im Ausland gelten in Österreich oft als Versicherungszeiten für die Pension. Sie werden mitgerechnet, wenn geklärt werden soll, ob Sie bereits ausreichend Versicherungsjahre für eine Pension in Österreich haben.
Was wird angerechnet?
Angerechnet werden Ihnen für eine Pension die Arbeitszeiten in EU-Ländern. Weiters zählen Arbeitszeiten in Australien, Bosnien, Chile, Israel, Kanada, Kroatien, Mazedonien, den Philippinen, der Schweiz, Serbien und Montenegro, Südkorea, Tunesien, der Türkei und den USA.
So beantragen Sie Auslands-Arbeitszeiten
Beantragen müssen Sie Ihre Pension für Arbeitszeiten im Ausland beim jeweiligen Versicherungsträger. Ihre Gesamtpension setzt sich dann aus den Teilbeträgen zusammen, die Ihnen je nach Versicherungszeit im jeweiligen Land zustehen. Nur wenn Sie kürzer als ein Jahr in einem anderen Land gearbeitet haben, zahlt die österreichische Pensionsversicherung Ihre Pension für diese Zeiten mit.
Höhe der Auslands-Pension
Wie hoch Ihr Pensionsteil aus dem jeweiligen Land ist, hängt vom dortigen Pensionsrecht ab. Ebenso ist unterschiedlich, ab welchem Alter und mit wie vielen Versicherungsjahren Sie Anspruch auf eine ausländische Pension haben. Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Versicherungträger.
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