Analyse des Monti-Berichts
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Aus ArbeitnehmerInnen-Perspektive ist der nunmehr vorliegende Monti-Bericht von wesentlicher Bedeutung. Zum einen beansprucht er die Nachfolge des Weißbuches zur Vollendung des Binnenmarktes (1985), welches die Marktpolitik der Union bis heute bestimmt. Zum anderen beruht er auf der Ansicht, dass eine Neubelebung und Vertiefung des Binnenmarktes nur durch Zugeständnisse an einige AkteurInnen (ua an die Gewerkschaften) ermöglicht werden kann.
Bei näherer Betrachtung erweisen sich diese jedoch nicht als Bruch mit der vorherrschenden wettbewerbsstaatlichen Integrationsweise der EU, sondern als wohl dosierte Konsens-Angebote, um die Fortsetzung einer angebotseitigen Binnenmarktpolitik zu ermöglichen.
Hintergrund und weiterer Fahrplan
Nach seiner Wiederernennung als Kommissionspräsident beauftragte Barroso im Oktober 2009 Mario Monti mit der Erstellung eines Berichtes. Vor dem Hintergrund der Krise und „zunehmender Marktmüdigkeit“ sollte der Bericht Strategien zur „Verwirklichung eines echten Binnenmarktes und dessen wirksamer Überwachung“ vorlegen. Mit dem Italiener Mario Monti betrat kein Unbekannter die Bühne: Der italienische Ökonom und Preisträger der Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung (2005) wurde 1994 durch die erste Berlusconi-Regierung als Binnenmarkt-Kommissar nominiert und darauf als Wettbewerbskommissar wiederbestellt. Zwischen 2005 und 2008 war er Vorsitzender des Brüsseler Mainstream-Thinktanks Bruegel, als dessen Ehrenpräsident er nunmehr fungiert. Nachdem der „Monti-Bericht“ Mitte Mai 2010 präsentiert wurde, möchte die Kommission auf
dessen Basis bis zum Europäischen Rat im Herbst eine Mitteilung zur Binnenmarktpolitik der kommenden Jahre herausgegeben.
Struktur und Aufbau des Berichts
Der umfassende Bericht (130 S) gliedert sich im Wesentlichen in vier Abschnitte: Im ersten Teil erfolgt eine strategische Einschätzung der Ausgangslage, die auf Hintergrundgesprächen mit zahlreichen europäischen und mitgliedstaatlichen Stakeholdern aufbaut. Im zweiten Abschnitt werden relativ konkrete Maßnahmen zur „Stärkung des Binnenmarktes“ aufgezählt. Darauf wird die Frage verhandelt, durch welche Maßnahmen ein Konsens für die Wiederbelebung und Vertiefung des Binnenmarktes hergestellt werden kann. Abschnitt IV. beschäftigt sich dann mit der Durchsetzung eines starken Binnenmarktes.
Strategie (Abschnitt I): Konsens für die Rettung des neoliberalen Pfades unter dem Topos soziale Marktwirtschaft
Im ersten Abschnitt wird in ungewohnt offener Sprache eine „Integrations- und Marktmüdigkeit“ der BürgerInnen aber auch „institutioneller“ AkteurInnen festgestellt. Einige Markbefürworter hätten den Bogen überspannt und vergessen, dass der Markt „ein guter Diener, aber ein böser Herr“ sei, so Monti. Während 1985 (Weißbuch Binnenmarkt) die Gegner von Marktfortschritt, Wettbewerb und Integration in der Defensive waren, sieht Monti nun Markt-Befürworter auf längere Sicht unter erhöhtem Beweisdruck: „denn der Wind hat gedreht und es gilt jetzt gegen den Wind zu segeln.“ Daher gelte es, zentrale Akteure durch das Ernst nehmen und Bearbeiten ihrer Kritik für eine Wiederbelebung und Vertiefung des Binnenmarktes zu gewinnen.
Strategie (Abschnitt I): Konsens für die Rettung des neoliberalen Pfades unter dem Topos soziale Marktwirtschaft
Im ersten Abschnitt wird in ungewohnt offener Sprache eine „Integrations- und Marktmüdigkeit“ der BürgerInnen aber auch „institutioneller“ AkteurInnen festgestellt. Einige Markbefürworter hätten den Bogen überspannt und vergessen, dass der Markt „ein guter Diener, aber ein böser Herr“ sei, so Monti. Während 1985 (Weißbuch Binnenmarkt) die Gegner von Marktfortschritt, Wettbewerb und Integration in der Defensive waren, sieht Monti nun Markt-Befürworter auf längere Sicht unter erhöhtem Beweisdruck: „denn der Wind hat gedreht und es gilt jetzt gegen den Wind zu segeln.“ Daher gelte es, zentrale Akteure durch das Ernst nehmen und Bearbeiten ihrer Kritik für eine Wiederbelebung und Vertiefung des Binnenmarktes zu gewinnen.
Dass es Monti aber nur um einen reformulierten Konsens durch einzelne Zugeständnisse geht, jedoch nicht um eine Wende in der Binnenmarktpolitik, scheint in allen Abschnitten des Berichtes durch. Denn in seinen wirtschaftspolitischen Grundzügen ist das Papier klar ordoliberal bzw neoliberal positioniert: Ursache der momentanen (politischen) Krise seien die „unzureichende Wettbewerbsfähigkeit der Realwirtschaft“, die großteils darauf zurückzuführen sei, dass die heimische Wirtschaft durch Korporatismus und das Festhalten an Privilegien, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, vor dem freien Spiel der Kräfte geschützt sei. In vielen Segmenten gehe es noch um einen Marktaufbau. Dazu sei die Beseitigung administrativer und technischer Hemmnisse wie die Überwindung „korporatistischer Widerstände“ notwendig (S 16).
Dass Montis Blick durch das angebotsseitige Prisma gebrochen bleibt, wird auch anhand seiner Analyse der Deregulierung der Kapital- und Finanzmärkte deutlich. Die unter keynesianisch-fordistischen Zeiten vorherrschende Regulierung der Märkte qualifiziert er als „straffes Netz wettbewerbsbeschränkender Regelungen“, die eine effiziente Ressourcenallokation im Finanzdienstleistungssektor gehemmt hat und oftmals dazu diente, öffentliche Defizite zu finanzieren. Ganz im Sinne ordoliberaler Theorie spricht sich Monti daher für Verbesserungen auf Regulierungs- und Aufsichtsebene aus, wendet sich aber gegen jede Form von Marktintervention. Damit ist der Kerngedanke des Ordoliberalismus (der deutschen Spielart des Neoliberalismus) angesprochen: „[A]uf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die wirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden“.
Soziale Absicherung wird ordoliberaler Theorie zufolge daher nicht primär durch entsprechende Sozialsysteme gewährleistet, sondern durch eine Marktwirtschaft, die von Eingriffen frei bleibt. Die Einbettung der Wirtschaft in einen strikt nichtinterventionistischen Rechtsrahmen (insb Wettbewerbs-, Unternehmens-, und Zivilrecht) reiche aus, um über die so ermöglichte effiziente Allokation von Ressourcen ein beständiges Wachstum zu sicherzustellen. Über den „Trickle-Down-Effekt“ würde früher oder später auch sozialer Fortschritt für alle entstehen.
Um diese anti-keynesianische Wirtschaftspolitik besser verkaufen zu können, bekam der Ordoliberalismus in den 1960er durch Ludwig Erhard das semantische Deckmäntelchen „soziale Marktwirtschaft“ umgehängt. Die Hegemonie neoliberaler Politik wird nicht zuletzt durch den Siegeszug anschaulich, den dieser Begriff seither gefeiert hat: PolitikerInnen aller Couleurs sprechen von der Notwendigkeit einer „sozialen Marktwirtschaft“ und mit dem Vertrag von Lissabon ist der Terminus sogar zum Rechtsbegriff geadelt worden (Art 3 Abs 3 EUV). Umso weniger überrascht es, dass „soziale Marktwirtschaft“ ein begrifflicher Dauerbrenner im Monti-Bericht ist. Wer unter dieser Chiffre einen Bruch mit der herrschenden Binnenmarktpolitik vermutet, geht allerdings fehl. Mario Monti bewies schon 2005 bei seiner Dankesrede für die Verleihung des Friedrich-August-von-Hayek-Preises, dass er mit der Ideengeschichte des Begriffes vertraut ist: In Italien gelte er als der deutscheste Ökonom und dennoch kenne er nur zwei deutsche Worte: „soziale Marktwirtschaft“. Sein Leben lang hätte er in den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft tiefe Inspiration gefunden: „Offene Märkte, Wettbewerb, Budgetdisziplin, unabhängige Zentralbanken mit einer Festlegung auf das Erreichen von Preisstabilität.“
Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarktes (Abschnitt II)
Aber auch im II. Abschnitt des Berichtes, in dem die unterschiedlichen Politikbereiche des Binnenmarktes kurz analysiert und Maßnahmenvorschläge entwickelt werden, wird deutlich, um was es dem Bericht im Kern geht: Absicherung neoliberaler Durchbrüche, Ergänzung um taktisch-durchdachte Offensiven und Rundschliff entstandener Kanten. Im Folgenden werden die aus ArbeitnehmerInnen-Perspektive am relevantesten erscheinenden Maßnahmen kurz angeschnitten.
Im Feld Verbraucherschutz wird zur Überwindung der fragmentierten Märkte eine schnelle Einigung auf die Richtlinie (RL) über Verbraucherrechte (Harmonisierung auf tendenziell niedrigem Niveau) eingemahnt. Um das Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) zu verbessern, soll die Durchführung des Small Business Act beschleunigt und das Statut für die Europäische Privatgesellschaft beschlossen werden. Die bisherigen Vorschläge zu dieser neuen Gesellschaftsform zielen auf eine weitere Deregulierung des Gesellschaftsrechts ab. Ihr Beschluss würde das System der betrieblichen Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen gefährden und die Gründung von Briefkastenfirmen, zur Unterwanderung von Sozial- und Umweltstandards, erleichtern.
Zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes – von dem sich Monti bei Realisierung bis 2020 ein EU-BIPWachstum von 4% erwartet – soll ua die Vergabe von Frequenzen für Telekommunikationsdienste auf die europäische Ebene gehoben werden. Im Bereich Energie, Klimawandel und Umwelt fordert Monti Maßnahmen zur Interoperabilität und Netzflexibilität, um einen Binnenmarkt auch für Energie zu verwirklichen. Die Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien sollen Bestandteil des Energiebinnenmarktes werden (damit wird wohl auf eine Unterwerfung unter das Beihilfenrecht angespielt), um Marktverzerrungen zu verhindern, die zu falschen Preissignalen an Investoren führen.
Wettbewerb der Rechtsordnungen
Im Bereich des Binnenmarktes für Waren setzt Monti verstärkt auf die gegenseitige Anerkennung Dieser Vorschlag würde den Wettbewerb der Rechtsordnungen um niedrige Regulations-Standards weiter verschärfen. Obwohl die Gefahren einer unternehmerischen Selbstgesetzgebung, spätestens in der Finanzkrise evident geworden sind, soll über das Anerkennungsprinzip hinaus der Zugang des Privatsektors zum Normungsprozess verbessert werden. Im Dienstleistungsverkehr wird die Wichtigkeit der Dienstleistungs-RL (DL-RL) hervorgehoben. Die Kommission soll schnell alle Durchsetzungsinstrumente ergreifen, um die RL zu effektuieren. Den Prozess der gegenseitigen Evaluierung (Mitgliedstaaten [MS] überprüfen sich wechselseitig) sieht Monti als effizienten Durchsetzungsmechanismus, der auch in anderen Feldern des Binnenmarktes verstärkt zur Anwendung kommen sollte. Hier dürfte Monti ganz den Empfehlungen jenes Think-Tanks folgen, dessen Ehrenpräsident er nunmehr ist. So bezeichnete das Bruegel-Institut die RL als revolutionär (!), da die darin vorgesehenen Verfahren die Überwachung und Exekution des Binnenmarktes an die Mitgliedstaaten und Private outsourct.
Die Kommission sollte sich in Hinkunft aber auch jenen Dienstleistungsmärkten widmen, die von der DL-RL ausgenommen sind. In diesem Kontext geht der Bericht näher auf den Gesundheitssektor ein: Neben einer raschen Annahme der RL über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sollen die MS einen detaillierten Leistungsvergleich ihrer Gesundheitssysteme vornehmen. Diese Maßnahme soll wohl die Vermarktlichung und Privatisierung dieses Sektor vorbereiten helfen.
Binnenmarkt für Kapital und Finanzdienstleistungen
Auf die Debatte um die Re-Regulierung der Finanzmärkte wird nicht eingegangen, da diese durch den Larosière-Bericht abgedeckt werde. Dafür nützt Monti die Überschrift zur Darstellung einer seiner markantesten Vorschläge: Da der Markt für Staatsanleihen bisher fragmentiert sei und die mit dem Euro einhergehenden Größenvorteile ungenützt lasse, soll eine Euro-Anleihe eingeführt werden. Eine europäische Einrichtung soll Kredite (mit gemeinsamer Haftung der MS) aufnehmen und anschließend an die MS zu einem einheitlichen Zinssatz weitergeben. Die Inanspruchnahme durch die MS soll allerdings einen festen Anteil des nationalen BIP nicht überschreiten dürfen. Parallel dazu sieht der Vorschlag ein Weiterbestehen der bisherigen Staatsanleihen vor.
Die Frage wie die Infrastruktur (Verkehrs-, Strom-, IKT-, und Wassernetze [!]) des Binnenmarktes zu erhalten und auszubauen ist, beantwortet Monti mit „alten Ideen“: Aufgrund des Zwanges zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sei mit entsprechenden Investitionen der Staaten nicht zu rechnen. Daher brauche es Rechtssicherheit und Anreize für Investitionen aus dem privaten Sektor. Innovative Finanzierungsmöglichkeiten, Nutzergebühren und öffentlichprivate Partnerschaften seien unvoreingenommen zu betrachten. Vor allem Langzeitinvestoren – Monti erwähnt hier ua Pensionsfonds – müssen für Infrastrukturinvestitionen gewonnen werden. Damit spielt der Bericht genau auf jene Operationen auf den Finanzmärkten an, die einen erheblichen Beitrag zu Entstehen und Verlauf der Finanzkrise geleistet haben. Mit dem Ergebnis, dass europäische Kommunen und Länder teilweise nicht mehr über die durch sie finanzierte Infrastruktur verfügen, da diese zur Besicherung herangezogen
worden ist.
Kein Binnenmarkt ohne Konsens – Hegemonieerwägungen eines Neoliberalen (Abschnitt III)
In diesem Abschnitt widmet sich Mario Monti der Frage, wie ein „Konsens“ für die Neubelebung und Vertiefung des Binnenmarktes hergestellt werden kann. Liest man die Überlegungen des Berichtes zur Frage, ob der Binnenmarkt von Zustimmung getragen sein muss, um zu funktionieren, entsteht der Eindruck, dass sich Monti nicht nur von den Ideen der sozialen Marktwirtschaft sondern auch von den Überlegungen des linken Theoretikers Antonio Gramsci inspirieren hat lassen. Die Frage warum moderne Herrschaft in den Ländern des industriellen Zentrums derart stabile Formen angenommen hat, beantwortet Gramsci damit, dass sie sich nicht nur durch Repression (einseitige autoritative Anordnung) sondern auch durch Konsens auszeichne.
Derart verstandene „Hegemonie“ sei daher auf die Zustimmung durch die breiten Massen angewiesen. Relativ synchron dazu meint nun Monti, dass der Binnenmarkt ohne Konsens zu scheitern drohe. Das gelte umso mehr als die EU über keine Apparate der unmittelbaren behördlichen Befehls- und Zwangsgewalt verfüge, sondern dabei auf die exekutiven Einheiten der MS verwiesen bleibe. Es sei daher von zentraler Bedeutung, dass „Durchsetzungsstrategien“ so „ausgeführt und präsentiert werden, dass sie auf breites Verständnis oder sogar Zustimmung, d.h. Konsens, stoßen“ (S 25). Die „Konsensbildung“ unter Einbeziehung aller zentralen AkteurInnen sei daher ein wesentlicher Bestandteil der neuen Binnenmarktstrategie. Im Anschluss an diese allgemeinen Feststellungen macht sich Monti an die Analyse jener AkteurInnen (VerbraucherInnen, Arbeiterbewegung und Gewerkschaften, Umweltanliegen, Unternehmen und verschiedene Gruppen von MS7) deren Zustimmung für das Gelingen des Binnenmarktes unerlässlich sind (S 28–35). Daran schließen relativ konkrete Überlegungen an, durch welche Angebote die jeweiligen AkteurInnen wieder zu UnterstützerInnen des Binnenmarktes gemacht werden könnten.
Der „Arbeiterbewegung und den Gewerkschaften“ – die „lange Zeit wichtige Befürworter der wirtschaftlichen Integration“ (S 81) waren – will er daher eine Reparatur der EuGH Judikatur zur Frage des Verhältnisses von sozialen Grundrechten und Marktfreiheiten sowie zur Entsende- RL anbieten. Bevor Monti jedoch das Zuckerbrot präsentiert, zückt er noch einmal die Peitsche: Die Urteile des Gerichtshofs würden zeigen, dass sich das Unionsrecht auch auf Tarifstreitigkeiten erstreckt.
Dadurch würden Sozialpartner und Arbeitskämpfe in das Zentrum der europäischen Wirtschaftsverfassung rücken, was zur Konsequenz hätte, dass die auf nationalstaatlicher Ebene verrechtlichten industriellen Beziehungen möglicherweise den wirtschaftlichen Freiheiten angepasst werden müssten. Zwar sei die vom EGB geforderte Fortschrittsklausel (soziale Grundrechte gehen den Marktfreiheiten vor) nicht realistisch, da sie eine Vertragsänderung notwendig mache. Jedoch könnte die Entsende-RL mittels einer Durchführungs-VO durch eine Klausel ergänzt werden, die festhält, dass eine Entsendung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit nicht das Recht auf Arbeitskampf-Maßnahmen beeinträchtigt. Zwar würde diese schon in Vergangengheit bekannte „Monti-Klausel“ zweifelsohne eine Verbesserung darstellen. Allerdings ist die vorgeschlagene Formulierung relativ weich – es wäre daher keineswegs sichergestellt, dass damit die angesprochene Judikatur gegenstandlos würde. Darüber hinaus erfasst die vorgeschlagene Lösung durch ihre Begrenzung auf Entsende-Fälle weder Sachverhalte im Rahmen der Niederlassungsfreiheit (Stichwort: Rs Viking), noch in den anderen Bereichen der Dienstleistungsfreiheit.
Den staatlichen Gliederungen (insb den Kommunen) bietet Monti eine Vereinfachung im Bereich der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen an. Das auf seine Zeiten als Kommissar zurückgehende Monti-Paket, welches die Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen bis zu einem gewissen Schwellenwert generell von der strengen Beihilfen-Kontrolle der Kommission ausnimmt, soll durch eine Anhebung der Schwellenwerte ausgeweitet werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein ähnliches Paket nicht im Bereich des Beschaffungswesens geschnürt werden könnte. Dieser Vorschlag ist etwas irreführend, da das Vergaberecht im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen unter Berücksichtigung gewisser Kriterien (zB In- House-Vergabe) ohnehin nicht zur Anwendung kommt. Generell soll das Vergaberecht anwendungsfreundlicher werden und verstärkt für Innovation, „grünem Wachstum“ und sozialer Eingliederung dienen.
Auch den Mitgliedstaaten mit vergleichsweise hohen Steuern macht Monti ein Angebot – wenn auch nur ein weitgehend diskursives. Zwar werden die Wirkungen des Steuerwettbewerbes vor allem im Bereich der Unternehmensbesteuerung mit überraschend klaren Worten problematisiert (Verlagerung auf den Faktor Arbeit, schrumpfende Budgets, ...), doch werden daraus keine entsprechenden Ableitung gezogen: Eine Harmonisierung sei für das Funktionieren des Binnenmarktes nicht notwendig und außerdem nicht realistisch. Zumindest fordert Monti aber „Bemühungen um eine Definition der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlagen“ ein. Für eine Steuer-Koordinierung schlägt Monti allerdings nur ein gemeinsames Vorgehen bei der Erhöhung von regressiv wirkenden „Umweltsteuern“ vor. Für die Maßnahmen im Steuerbereich soll eine Arbeitsgruppe aus „persönlichen Vertretern“ der Finanzminister der MS eingerichtet werden.
Selbstverständlich dürfen die transnationalen Konzerne im erneuerten Block an der Macht, der Monti vorzuschweben scheint, nicht fehlen: Ihren Anliegen möchte Monti durch eine Stärkung der externen Dimension des Binnenmarktes nachkommen. Europa müsse „seine“ Interessen durch handelspolitische Instrumente aktiv und entschlossen verfolgen. Dazu zähle insb die Marktöffnung in multilateralen Gremien, die Aufnahme von Beihilfenregeln in bilaterale Abkommen und die Öffnung der Beschaffungsmärkte (vor allem in den BRIC-Staaten).
Der Exekutive schärfere Klingen? – Durchsetzung eines starken Binnenmarktes (Abschnitt IV)
Zu Beginn streicht Monti die Wichtigkeit des „Better-Regulation“-Ansatzes, der nun mehr unter „intelligente Rechtssetzung“ firmiert, hervor. Neben der Betonung der Kosten von Regulierung für Unternehmen wird zumindest eine Verpflichtung zur echten „sozialen Folgenabschätzung“ eingemahnt. Neben vielen kleineren Vorschlägen sticht eine Maßnahme in diesem Abschnitt hervor: In Hinkunft solle die Rolle der Kommission im Vertragsverletzungsverfahren an ihre Position im Wettbewerbsrecht angepasst werden. Damit könnte die Kommission eine Vertragsverletzung unmittelbar feststellen und entsprechenden Rechtsfolgen anordnen. Die Mitgliedstaaten hätten dann erst im Nachhinein die Möglichkeit die Entscheidung gerichtlich zu bekämpfen. Die Umsetzung dieser Maßnahme würde zu einer äußert problematischen Verschiebung in der europäischen Gewaltenteilung führen: Die Exekutive würde zulasten des europäischen Judikative aufgewertet. Dass Monti mit dieser Maßnahme einen Vertragsbruch in Kauf nimmt (der Kommission eine quasi-gerichtliche Stellung in erster Instanz einzuräumen, ist unvereinbar mit dem Europarecht, welches allein dem EuGH die Kompetenz zur Auslegung der Verträge zuspricht) – zeugt wohl von der Sorge, die Mitgliedstaaten könnten unter den Vorzeichen der Krise verstärkt beschränkende Maßnahmen setzten oder es unterlassen, gegen diese vorzugehen.
Schlussfolgerungen
Mit den möglichen Folgewirkungen der Krise spricht Monti das bestimmende Moment des Binnenmarktes der kommenden Jahre an, vergisst aber daraus die entsprechenden Ableitungen zu ziehen. Mario Monti ist zuzugestehen, dass er einer der ersten aus der neoliberalen Führungselite Europas ist, der erkennt, dass spätestens durch die Krise die Hegemonie des wettbewerbsstaatlichen Binnenmarktmodells brüchig geworden ist. Dieses Modell mag in den kommenden Jahren einseitig und unter verstärktem Einsatz von repressiven Momenten aufrechterhalten werden. Jedoch wird die fehlende Zustimmung entscheidender AkteurInnen, die eine essentielle Voraussetzung für das Funktionieren eines transnationalen Marktes ist, den Binnenmarkt von einer politischen Krise in die andere taumeln lassen.
Fehl geht Monti aber in der Annahme, dass die Risse, welche das herrschende Marktmodell mittlerweile aufweist, mit einzelnen dosierten Zugeständnissen zu kitten sind. Dafür sind die zentrifugalen Kräfte mittlerweile viel zu stark: Die Krise hat die ungleiche Entwicklung der europäischen Ökonomien und Gesellschaften stark beschleunigt. Dieser Umstand lässt sich momentan an den – von Medien auf persönliche Scharmützel zwischen Merkel und Sarkozy reduzierten – Konflikten zwischen unterschiedlichen Entwicklungsmodellen (Exportweltmeister vs Binnennachfrage) ebenso ablesen, wie an den Berichten zur Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und der Verteilung des Reichtums.
Genau diese ungleiche Entwicklung ist durch das wettbewerbstaatliche Binnenmarktmodell und seine zentralen Säulen (Steuerkonkurrenz, Wettbewerb der Rechtsordnungen, Kommodifzierung öffentlicher Dienstleistungen, angebotseitige Wirtschaftspolitik und Lohndumping) massiv beschleunigt worden. Wer die Desintegration Europas bekämpfen will, muss daher über einzelne Zugeständnisse hinausgehen und auf den Bruch mit der bisherigen Marktkonzeption zielen: Erste Schritte zu einem post-neoliberalen Binnenmarkt wären die Harmonisierung der Unternehmenssteuern und ihrer Bemessungsgrundlagen, die Rückkehr zum Diskriminierungsverbot der Marktfreiheiten (gleiche Regeln für alle Markteilnehmer statt Konkurrenz um den niedrigsten Regulationsstandard ermöglicht durch das Beschränkungsverbot), Ausnahme der Dienste von allgemeinem Interesse vom Wettbewerbsrecht, gesamteuropäische Nachfragepolitik mit Fokus auf Ökologisierung und sozialem Fortschritt sowie effektive soziale Grundrechte, um den Gewerkschaften europäische Bewegungsfreiheit für den Kampf um eine progressive Lohnpolitik zu sichern.
Nachrichten vom Ableben Europas sind stark übertrieben.10 Doch die (neo-)liberale Führungselite ist gefordert. War die Verpflichtung zur Schaffung einer immer engeren Union der Menschen Europas nur eine Phrase zur ideologischen Legitimierung handfester Interessen? Der Prüfstein liegt nun auf der Hand: Die Desintegration Europas ist nur durch den Bruch mit dem wettbewerbstaatlichen Binnenmarktmodell zu verhindern.
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