Alterspension

In die Alterspension können Männer mit 65 und Frauen derzeit noch mit 60 gehen. Das Antrittsalter für Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Frauen, die zwischen dem 2.12.1963 und dem 1.6.1964 geboren wurden können erst mit 60 ½ Jahren gehen. Für die im folgenden Halbjahr Geborenen gilt wieder ein 6 Monate späteres Pensionsantrittsalter. Ab dem 2.6.1968 geborene Frauen können erst mit 65 Jahren in die Alterspension gehen.

Wann kann ich in Pension gehen?

Sie brauchen 180 Beitragsmonate im ganzen Leben, wenn nur Arbeitszeiten, freiwillige Pensionsversicherung, Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, die ersten 24 Monate Kinderbetreuungsgeld gezählt werden.

Auch mit 300 Versicherungsmonaten im ganzen Leben können Sie in Pension gehen, wobei hier alle Versicherungszeiten zählen, also zum Beispiel auch Arbeitslosengeld-/Notstandshilfebezug.

Die dritte Möglichkeit sind 180 Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten, wobei auch hier alle Versicherungszeiten zählen.

Wenn Sie nach dem 31.12.1954 geboren wurden und vor dem 1.1.2005 zumindest einen Versicherungsmonat haben, gibt es eine zusätzliche Möglichkeit: Sie können in Pension gehen, wenn Sie 180 Monate Versicherungszeit ab dem 1.1.2005 (oder davor liegende Kindererziehungszeiten) haben, von denen mindestens 84 Arbeitsmonate sein müssen.
Für nach dem 31.12.1954 Geborene, die bis 1.1.2005 noch keine Versicherungszeiten haben, ist das die einzige Möglichkeit.

So stellen Sie den Antrag auf Pension

Die Alterspension beantragen Sie mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei Ihrem Pensionsversicherungsträger.

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