Archive der Arbeiterkammern

Die öffentlich zugänglichen Archive der Arbeiterkammern dokumentieren die Arbeit der AK und ihre historischen Positionen im politischen und öffentlichen Leben Österreichs. Die Archive werden von den neun Länderkammern betrieben.

Für nähere Informationen wählen Sie bitte Ihr Bundesland:

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AK BURGENLAND

Archiv der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland

Adresse: Wiener Strasse 7, 7000 Eisenstadt
Kontakt: Christine Belajac
Tel: +43/2682/740-27
Fax: +43/2682/740-28
E-Mail: akbgld@akbgld.at


Öffnungszeiten: Mo-Do 7:30-16h, Freitag 7:30-12h
Reproduktionsmöglichkeiten: Kopierer

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AK KÄRNTEN

Archiv der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten

Adresse: Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt
Kontakt: Prof. Vinzenz Jobst
Tel: 050 477-2305
Fax: +43/050 477-2310
E-Mail: v.jobst@akktn.at
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung

Reproduktionsmöglichkeiten: Seitens der Arbeiterkammer Kärnten werden für Recherchearbeiten keine Kosten verrechnet. Kopierarbeiten sind kostenpflichtig.

Bestandsübersicht
Das Archivgut der Arbeiterkammer Kärnten umfasst jene Materialien, welche die Organbeschlüsse im Bereich der Selbstverwaltung dokumentieren. Diese Materialien werden durch die Einrichtung eines AK-Kärnten-Archivs gemäß den
Vorgaben des Bundesarchivgesetzes 1999 für InteressentInnen zugänglich gemacht.

Im Wesentlichen sind es Bestände aus 1920 – 1933 sowie ab 1945:
  • Protokolle Vollversammlungen (inklusive Geschäftsberichte)
  • Vorstands- und Präsidiumsprotokolle
  • Ausschussdokumente
  • Beschlossene Anträge, Resolutionen und Memoranden der Vollversammlungen
  • Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen

Allgemeine Benützungsbestimmungen

Die Benützung des Archivguts durch Behörden, Ämter und Privatpersonen, kann nur auf schriftlichen Antrag vom Direktor oder in seinem Auftrag vom Archivverantwortlichen genehmigt werden. Die Einsicht in das Archivmaterial erfolgt nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung und bei Vorlage eines Lichtbildausweises. Für die Benützung steht ein vom Archiv festgelegter Raum zur Verfügung (derzeit Studienbibliothek der AK in Klagenfurt, Bahnhofplatz 3). Die Benützung des Archivmaterials erfolgt im Beisein einer verantwortlichen Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Kammer. Bei Bedarf kann eine fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. Eine Entlehnung der Archivalien außer Haus ist nicht möglich. Die Archivalien sind vom Benützer in der ursprünglichen Ordnung und vollständig wieder zurückzugeben. Bei der Behandlung der Archivalien ist größte Sorgfalt anzuwenden. Schriftliche Notizen auf den Materialien sind nicht zulässig. Kopien sind nur dann gestattet, wenn der Zustand der Archivalien dies zulässt. Die Benutzung der Medien ist nur unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen des Urheberrechts möglich. Bei Missbrauch und Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Direktor oder in seinem Auftrag der Archivverantwortliche den Ausschluss von der Benützung verfügen.

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AK NIEDERÖSTERREICH

Archiv der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich

Adresse Windmühlgasse 28, 1060 Wien
Kontakt: Mag. Thomas Wagnsonner
Tel: +43/1/58 883-1506
Fax: +43/1/58 883-1555
E-Mail: thomas.wagnsonner@aknoe.at
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
Reproduktionsmöglichkeiten: Die AK NÖ verrechnet für Recherchearbeiten keine Kosten. Kopierarbeiten sind kostenpflichtig.

Bestandsübersicht

Bestandsübersichten sind vorhanden. Die ArchivbetreuerInnen stehen den BenützerInnen für alle Anfragen zur Verfügung.

Allgemeine Benützungsbestimmungen

Die Benützung des Archivguts durch Behörden, Ämter und Privatpersonen, kann nur auf schriftlichen Antrag vom Abteilungsleiter der Abteilung Organisation, Recht und Personalentwicklung im Auftrag des Direktors genehmigt
werden. Die Einsicht in das Archivmaterial erfolgt nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung und bei Vorlage eines Lichtbildausweises. Für die Benützung steht ein vom Archiv festgelegter Raum zur Verfügung. Die Benützung des Archivmaterials erfolgt im Beisein einer verantwortlichen Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der AK NÖ. Bei Bedarf kann eine fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. Eine Entlehnung der Archivalien außer Haus ist nicht möglich. Die Archivalien sind vom Benützer in der ursprünglichen Ordnung und vollständig wieder zurückzugeben.
Bei der Behandlung der Archivalien ist größte Sorgfalt anzuwenden. Schriftliche Notizen auf den Materialien sind nicht zulässig. Kopien sind nur dann gestattet, wenn der Zustand der Archivalien dies zulässt. Die Benutzung der Medien ist nur unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen des Urheberrechts möglich. Bei Missbrauch und Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Abteilungsleiter der Abteilung Organisation, Recht und Personalentwicklung im Auftrag des Direktors den Ausschluss von der Benützung verfügen.

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AK OBERÖSTERREICH

Zum Archiv der AK OÖ

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AK SALZBURG

Archiv der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg (im Aufbau begriffen)
Adresse: Markus Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg
Tel: +43/662/8687
Fax: +43/662/8687-280
E-Mail: kontakt@ak-salzburg.at
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
Reproduktionsmöglichkeiten: Kopierer

Bestandsübersicht

(Ergänzungen und Aktualisierungen erfolgen laufend)

Vollversammlungen 1. Republik: Protokolle und Beilagen (1923, unvollständig)

Vollversammlungen 2. Republik: Protokolle und Beilagen, Tätigkeitsbericht, Jahresberichte (Jahrbücher, Tätigkeitsberichte, Anträge/Resolutionen und Memoranden (ab 1945 - fortlaufend, unvollständig)

Vorstand: Protokolle und Beilagen sowie Berichte(ab 1945 - fortlaufend, unvollständig)

Präsident:Stellungnahmen zu Gesetzes und Verordnungsentwürfen (ab 1945 - fortlaufend, unvollständig)

Ausschüsse: Protokolle und Beilagen (ab 1945 - fortlaufend, unvollständig)

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AK STEIERMARK

Archiv der Kammer für Arbeiter und Angestellte für die Steiermark

Adresse: Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz
Kontakt: Dr. Michael Russ
Tel: +43/57799-2213
Fax: +43/57799-2216
E-Mail: michael.russ@akstmk.at
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
Reproduktionsmöglichkeiten: Die AK Steiermark verrechnet für Recherchearbeiten keine Kosten. Kopierarbeiten sind kostenpflichtig.

Bestandsübersicht

Das Archivgut der AK Steiermark umfasst jene Materialien,
welche die Organbeschlüsse im Bereich der Selbstverwaltung dokumentieren. Diese Materialien werden durch die Einrichtung eines AK-Steiermark-Archivs gemäß den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes 1999 für InteressentInnen zugänglich gemacht. Im Wesentlichen sind es Bestände ab 1946: Protokolle Vollversammlungen (inklusive
beschlossene Anträge und Resolutionen), Vorstandsprotokolle (inklusive Vorstandsausschüsse)

Allgemeine Benützungsbestimmungen

Die Benützung des Archivguts durch Behörden, Ämter und Privatpersonen, kann nur auf schriftlichen Antrag vom Direktor oder in seinem Auftrag vom Archivverantwortlichen genehmigt werden. Die Einsicht in das Archivmaterial erfolgt nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung und bei Vorlage eines Lichtbildausweises. Die Benützung des Archivmaterials erfolgt im Beisein einer verantwortlichen Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Kammer. Bei Bedarf kann eine fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. Eine Entlehnung der Archivalien außer Haus ist nicht möglich. Die Archivalien sind vom Benützer in der ursprünglichen Ordnung und vollständig wieder zurückzugeben. Bei der Behandlung der Archivalien ist größte Sorgfalt anzuwenden. Schriftliche Notizen auf den Materialien sind nicht zulässig. Kopien sind nur dann gestattet, wenn der Zustand der Archivalien dies zulässt. Die Benutzung der Medien ist nur unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen des Urheberrechts möglich.
Bei Missbrauch und Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Direktor oder in seinem Auftrag der Archivbeauftragte den Ausschluss von der Benützung verfügen.

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AK TIROL

Archiv der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol

Adresse: Maximilianstraße 7, 6010 Innsbruck
Tel: +43/512/5340-0
Fax: +43/512/5340-1208
E-Mail: ak@tirol.com
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
Reproduktionsmöglichkeiten: Kopien sind nur dann gestattet, wenn der Zustand der Archivalien dies zulässt.

Bestandsübersicht

Vollversammlung: Einladungen, Protokolle, Anwesenheitslisten, Jahresvoranschlag, Rechnungsabschlüsse, Anträge, Resolutionen (ab 1946-lfd.; chronologisch geordnet, seit 7/01 werden Unterlagen auch elektronisch archiviert)

Vorstand: Einladungen, Protokolle, Anwesenheitslisten, Erläuterungen, Erledigungen, Beilagen (ab 1946-lfd.; chronologisch geordnet, seit 7/01 werden Unterlagen auch elektronisch archiviert)

Ausschüsse: Einladungen, Protokolle (1950; chronologisch geordnet, seit 7/01 werden Unterlagen auch elektronisch archiviert)

Fachausschüsse: Einladungen, Protokolle (1967-2000; chronologisch geordnet)

Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, Begutachtungen, Stellungnahmen: seit 1978 - lfd.; chronologisch geordnet

Bestände

Das Archivgut der Arbeiterkammer Tirol umfasst grundsätzlich jene Materialien, welche die Organbeschlüsse im Bereich der Selbstverwaltung dokumentieren. Diese Materialien werden durch die Einrichtung eines AK Tirol Archivs gemäß den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes 1999 für InteressentInnen zugänglich gemacht. Im wesentlichen sind es Bestände ab 1946:

  • Protokolle Vollversammlungen (inklusive Jahresvoranschläge und Rechnungsabschlüsse sowie Anträgen/Resolutionen)
  • Vorstandsprotokolle (samt Einladungen und Erledigungen)
  • Ausschuss- und Fachausschussdokumente
  • Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen

Benützerordnung

Die Einrichtung des AK Tirol Archivs ist in Vollziehung des Bundesarchivgesetzes 1999 im Aufbau begriffen. Dennoch ist es bereits möglich, je nach Stand der Aufbereitung, Einsichtnahme in das Archivmaterial zu nehmen.

Interne Benützung
Das AK-Archiv kann von allen Bediensteten der Kammer für dienstliche Zwecke benützt werden mit Ausnahme der mit "vertraulich" und/oder "gesperrt" eingestuften Akten. Die Einsicht in diese nicht freigegebenen Akten ist nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung durch den Direktor der Kammer möglich.

Allgemeine Benützungsbestimmungen
Die Benützung des Archivguts durch Behörden, Ämter und Privatpersonen, kann nur auf schriftlichen Antrag vom Direktor oder in seinem Auftrag genehmigt werden. Die Einsicht in das Archivmaterial soll nur unter vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung und bei Vorlage eines Lichtbildausweises erfolgen. Die Benützung des Archivmaterials erfolgt im Beisein einer verantwortlichen Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Kammer.
Bei Bedarf kann eine fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. Eine Entlehnung der Archivalien außer Haus ist nicht möglich. Die Archivalien sind vom Benützer in der
ursprünglichen Ordnung und vollständig wieder zurückzugeben. Bei der Behandlung der Archivalien ist größte Sorgfalt anzuwenden. Schriftliche Notizen auf den Materialien sind nicht zulässig. Die Benutzung der Medien ist nur unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen des Urheberrechts möglich. Bei Missbrauch und Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Direktor den Ausschluss
von der Benützung verfügen.

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VORARLBERG

Archiv der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg

Adresse: Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Kontakt: Ulrike Keckeis
Tel: +43/5522/306-1618
Fax: +43/5522/306-1601
E-Mail: ulrike.keckeis@ak-vorarlberg.at
Reproduktionsmöglichkeiten: Seitens der Arbeiterkammer Vorarlberg werden für Recherchearbeiten keine Kosten verrechnet.

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AK WIEN

Archiv der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Adresse: Prinz Eugen Strasse 20-22, 1040 Wien, Postfach 534
Kontakt: Klaus Dieter Mulley
Tel & Fax: +43/1/50165-2321 oder -2552
E-Mail: Klaus-Dieter.MULLEY@akwien.at
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
Reproduktionsmöglichkeiten: Die AK Wien verrechnet für Recherchearbeiten keine Kosten. Kopierarbeiten sind kostenpflichtig.

Bestandsübersicht

Das Archivgut der Arbeiterkammer Wien und der Bundesarbeitskammer (BAK) umfasst jene Materialien, welche die Organbeschlüsse im Bereich der Selbstverwaltung dokumentieren. Diese Materialien werden durch die Einrichtung eines AK Wien Archiv/BAK-Archivs gemäß den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes 1999 für InteressentInnen zugänglich gemacht. Im wesentlich sind es Bestände aus 1920 -1933 sowie ab 1945:

  • Protokolle Vollversammlungen (inklusive Geschäftsberichte)
  • Vorstands- und Präsidiumsprotokolle
  • Ausschuss- und Fachausschussdokumente
  • ÖAKT -Protokolle (Kammertag und Vorstand)
  • BAK-Protokolle (Hauptversammlung, Vorstand)
  • Beschlossene Anträge, Resolutionen und Memoranden der Vollversammlung und Hauptversammlung
  • Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
  • Übersicht über die im Archiv der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien-Archiv) verwahrten Unterlagen der Selbstverwaltung

Detaillierte Bestandsübersicht

Vollversammlungen 1. Republik:
Protokolle u. Beilagen (ab 1921-1933; vollständig)

Vollversammlungen 2. Republik:
Protokolle u. Beilagen (ab 1945 - fortlfd.; vollständig)
Tätigkeitsbericht (25. 8. bis 31. 12.)

1945
1 geb. Bericht
Jahresberichte (Jahrbücher)ab 1946 - 1990; vollständig
Tätigkeitsberichte ab 1992 - fortlfd.; vollständig
Anträge/Resolutionen ab 1945 - fortlfd.; vollständig
Memoranden ab 1945 - fortlfd.; vollständig

Vorstand
Protokolle u. Beilagen ab 1945 - fortlfd.; vollständig
Berichte ab 1945 - fortlfd.; vollständig

Präsidium
Protokolle u. Beilagen ab 1992 - fortlfd.; vollständig
Berichte ab 1992 - fortlfd.; vollständig

Präsident
Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen ab 1945 - fortlfd.; vollständig

Ausschüsse
Protokolle u. Beilagen ab 1946 - fortlfd., unvollständig

Ergänzungen und Aktualisierungen erfolgen laufend.

Benützerordnung:

Die Benützung des Archivguts durch Behörden, Ämter und Privatpersonen, kann nur auf schriftlichen Antrag vom Direktor oder in seinem Auftrag von der Archivverantwortlichen genehmigt werden. Die Einsicht in das Archivmaterial erfolgt nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung und bei Vorlage eines Lichtbildausweises. Für die Benützung steht ein vom Archiv festgelegter Raum zur Verfügung (derzeit 5. Stock, Zi. 518). Die Benützung des Archivmaterials erfolgt im Beisein einer verantwortlichen Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Kammer. Bei Bedarf kann eine fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. Eine Entlehnung der Archivalien außer Haus ist nicht möglich. Die Archivalien sind vom Benützer in der ursprünglichen Ordnung und vollständig wieder zurückzugeben. Bei der Behandlung der Archivalien ist größte Sorgfalt anzuwenden. Schriftliche Notizen auf den Materialien sind nicht zulässig. Kopien sind nur dann gestattet, wenn der Zustand der Archivalien dies zulässt. Die Benutzung der Medien ist nur unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen des Urheberrechts möglich. Bei Missbrauch und Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Direktor oder in seinem Auftrag die Archivverantwortliche den Ausschluss von der Benützung verfügen.

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