Achtung, Preise unter Strom

Keine Trickserei bei den Strompreisen aufgrund der neuen Ökostrom-Förderung, warnt die AK: Mit der neuen Ökostrom-Förderung ab 1. Juli werden die bisherigen Ökostrom-Förderkosten nicht mehr über den Energiepreis eingehoben, sondern als Zuschlag zu den Netztarifen. Daher muss der reine Energiepreis sinken.

Konsumenten dürfen keinesfalls doppelt zahlen

KonsumentInnen dürfen keinesfalls doppelt zahlen – den neuen Ökostrom-Zuschlag zu den Netztarifen und weiterhin den höheren Energiepreis, warnt die AK und verlangt: Alle Energielieferanten müssen den reinen Energiepreis senken und das auch klar auf der Rechnung ausweisen. Die AK wird die Preise genau unter die Lupe nehmen. Auch E-Control und Bundeswettbewerbsbehörde sind am Zug: Sie müssen überprüfen, ob die Ökostrom-Mehraufwendungen in voller Höhe aus dem Energiepreis herausgerechnet werden.

Die Energieallianz (Wien Energie, EVN und Bewag) hat bereits angekündigt, ihre Energiepreise mit 1. Juli für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 Kilowattstunden-Verbrauch) um rund 26 Euro pro Jahr zu senken. Auch der Verbund hat Preissenkungen angekündigt. Die AK fordert von allen Energielieferanten Preissenkungen ein.

Transparenz darf nicht auf der Strecke bleiben

Außerdem haben die KonsumentInnen ein Recht darauf, transparent über die Höhe der Preissenkung und den effektiven Energiepreis ab 1. Juli informiert zu werden. Diese Informationen sollten klar auf der Rechnung des Energielieferanten ausgewiesen werden. Denn manche Energielieferanten, wie der steirische Energieversorger Steweag/Steg oder die Energie AG OÖ, haben diese Absenkung der Ökostromkosten mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Strompreise oder einer Bereinigung der Tarifgruppen verbunden. Die Transparenz bleibt hier auf der Strecke, kritisiert die AK.

Die aktuellen Aussagen vom Chef der Aufsichtsbehörde E-Control, Walter Boltz, dass durch die Energiewende Strompreissteigerungen von bis zu 25 Prozent auf KonsumentInnen zukommen, darf keinesfalls von den Energielieferanten als Rechtfertigung für Preiserhöhungen missbraucht werden. Im Grunde genommen müssten die Energielieferanten nachweisen, dass der Energiepreis ab 1. Juli entsprechend gesenkt wurde und nicht die Behörden. Leider wurde die dafür erforderliche „Umkehr der Beweislast“ im Parlament nicht beschlossen und auf die lange Bank geschoben.

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