Berufskraftfahrer: Achtung bei Fahrerkarten
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Neue Fahrerkarte rechtzeitig beantragen
Das BMVIT und die ASFINAG weisen in einem neuen Informationsblatt darauf hin, dass bei Fahrerkarten, die vor dem 15.3.2007 ausgestellt wurden, die Gültigkeit nicht an dem auf der Fahrerkarte aufgedrucktem Datum, sondern einen Tag früher endet.
Beispiel
Ablaufdatum laut Fahrerkarte: 4.10.2009
Faktisches Ablaufdatum: 3.10.2009 23:59 Uhr bzw 4.10.2009 0:00 Uhr
Die Ausstellung einer neuen Fahrerkarte sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der alten Fahrerkarte (frühestens 90 Tage, jedoch spätestens 15 Werktage vor Gültigkeitsende) bei den zuständigen Stellen (ARBÖ bzw ÖAMTC) beantragt werden.
Ein aktuelles Lichtbild des Antragstellers ist nur dann vorzulegen, wenn sich das Äußere des Lenkers so geändert hat, dass er auf dem vorliegenden Lichtbild vom Sachbearbeiter nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen ist, spätestens jedoch nach 10 Jahren.
Eine ungültig gewordene Fahrerkarte muss mindestens weitere 28 Tage nach Ablauf der Gültigkeit zu Kontrollzwecken im Fahrzeug mitgeführt und dem Kontrollorgan auf Verlangen vorgelegt werden.
Zusätzliche Infos sowie ein Antragsformular für die Fahrerkarte zum Downloaden finden Sie auf der Seite der
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