8 Kostenfallen bei Kreditvermittlern

Immer wieder suchen KonsumentInnen Hilfe bei der AK, weil sie Probleme mit Kreditvermittlern haben - zum Beispiel wegen überhöhter Provisionen oder teuren Mehrwertnummern. Hier ein Überblick über die gängigsten Fallen:

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Falle 1: „Rücktritt jederzeit möglich“

Achtung, wenn ein Kreditvermittler sagt, ein Rücktritt vom Kreditvermittlungsvertrag sei „jederzeit möglich – Anruf genügt“. Das kann ein teurer Spaß werden. Denn der Kreditvermittlungsvertrag wird im Regelfall auf die Dauer von (gesetzlich vorgesehenen höchstens) vier Wochen abgeschlossen. Die Frist beginnt zu laufen, wenn alle nachzuweisenden Voraussetzungen (z.B. Gehaltsbestätigung, Bürgschaftserklärung) beim Vermittler eingelangt sind. Innerhalb dieser Frist ist ein kostenloser Rücktritt nicht möglich – manche Kreditvermittler verlangen dann eine Stornoprovision (zum Beispiel in der Höhe von 5 % des gewünschten Kredites).

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Falle 2: "Finanzsanierer"

In der AK-Konsumentenberatung häufen sich Beschwerden über so genannte „Finanzsanierungsunternehmen“. Sie versprechen Sofortkredite, egal ob KonsumentInnen finanzielle Probleme haben, hoch verschuldet sind oder ein regelmäßiges Einkommen haben. Was sich erst später herausstellt: Die Firma gibt gar keinen Kredit, sondern bietet nur Gespräche über Zahlungs-Erleichterungen mit bestehenden Gläubigern. Die KonsumentInnen zahlen bei unseriösen Kreditvermittlern nur drauf. So gibt’s saftige Nachnahmegebühren und exorbitant hohe Telefonkosten zu zahlen und die Schuldenspirale dreht sich noch schneller.

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Falle 3: Löchriger Kreditvermittlungsvertrag

Es kommt immer wieder vor, dass KonsumentInnen in der AK-Beratung reklamieren, keine schriftlichen Unterlagen bzw. einen Kreditvermittlungsvertrag ausgehändigt bekommen zu haben. Das Maklergesetz ist allerdings in punkto Formvorschriften streng. Ein Kreditvermittlungsvertrag hat bestimmte Formvorschriften gemäß § 34 Maklergesetz (MaklerG) einzuhalten. Fehlt ein Kreditvermittlungsvertrag zur Gänze oder fehlen in einem ausgehändigten Vertrag die gesetzlich verlangten Inhalte, dann ist das Kreditvermittlungsgeschäft unwirksam. Wichtige anzuführende Punkte sind vor allem die Höchstprovision sowie Angaben zum gewünschten Kredit, den spätesten Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage, die Mindest- und Höchstlaufzeit des Kredits und sämtliche Bedingungen für die Kreditgewährung, die der Kreditwerber zu akzeptieren bereit ist, wie beispielsweise eine Zinsgleitklausel.

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Falle 4: Verlockende Inserate ohne Substanz

„Bürgenfrei, auch bei Bankablehnung, auch an Arbeitslose, ohne Kreditschutzverband..." Viele Inserate von Kreditvermittlern versprechen, dass eine Kreditvermittlung auch unter schwierigen Bedingungen möglich ist. Diesen Versprechen ist kaum zu glauben: Sie „zerbröseln“ zumeist im Erstgespräch, wenn plötzlich doch etliche Zusatzbedingungen gestellt werden. Gerade die Finanzsanierungsunternehmen, die in den letzten Jahren auffallend wurden, bieten ihre Dienstleistungen meist über Zeitungsinserate oder Internet an. Es geht jedoch in der Werbung und in den Telefonaten nicht eindeutig hervor, dass Finanzsanierer weder Kreditvermittler noch Bank sind. Aber genau dieser Eindruck wird den KonsumentInnen fälschlicherweise vermittelt.

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Falle 5: Kostenpflichtige Mehrwertnummern

Bei manchen Kreditvermittlern gibt es Informationsunterlagen nur gegen eine Nachnahmegebühr von beispielsweise saftigen 200 Euro. Auch kostenpflichtige Mehrwertnummern (zum Beispiel 3,64 Euro in der Minute) können teuer kommen. Denn eine Masche ist, den anrufenden Kunden möglichst lange in der Leitung zu halten. Wer schon Unterlagen bekommen hat und nachbohrt, wo die Kredit-Auszahlung bleibt, kann nur über die Mehrwertnummer das Unternehmen erreichen. In einigen Fällen berichteten Konsumenten über Telefonkosten in der Höhe von einigen hundert Euro!

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Falle 6: Hohe Vermittlungsprovisionen

Erfahrungsgemäß verlangen Personalkreditvermittler 5 % von der Kreditsumme an Provision. In diesem Fall ist es für Personen, die einen Kredit benötigen, sinnvoller, selbst bei den Banken nachzufragen und mehrere Kreditofferte einzuholen. Ein Beispiel zur Illustration: Bei einem Konsumkredit (Kreditbetrag: 25.000 Euro, Laufzeit 10 Jahre. Nominalzins: 5,25 %, Bearbeitungsgebühr 2 %) ohne Kreditvermittler beträgt der Effektivzinssatz 5,9 Prozent.

Derselbe Kredit über einen Vermittler mit 5 %-iger Vermittlungsprovision ist deutlich teurer: Der Effektivzins des Kredites beträgt 7,2 Prozent.
Ein besonderes Problem stellen überhöhte Provisionen dar: Sie gehören zu den am häufigsten genannten Problempunkten in der AK-Beratung.

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Falle 7: Unzulässige Bearbeitungsgebühr

Ein Fallbeispiel aus der Beratung zu einer unzulässigen Bearbeitungsgebühr: Der Kreditvermittler verlangte von der Kundin beim Erstgespräch eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro. Auch dieser Spesensatz ist eindeutig gemäß Maklergesetz verboten. Im § 37 des Maklergesetzes heißt es zu diesen unzulässigen Vergütungen wörtlich:

"Vergütungen wie Einschreib-, Vormerk- und Bearbeitungsgebühren sowie eine Vergütung für eine durch den Kreditvermittler für den Kreditwerber hergestellte Übersetzung des Kreditvermittlungsvertrags oder sonstiger damit in Zusammenhang stehender Schriftstücke können nicht rechtswirksam vereinbart werden. Dasselbe gilt für Ablichtungen oder Gleichschriften des Kreditvermittlungsvertrags."

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Falle 8: Überschuldung

Wenn Sie sich wegen einer Umschuldung an einen Kreditvermittler wenden, so hat er Sie – bei Vorliegen ernsthafter Zahlungsprobleme – auf die Möglichkeit einer gemeinnützigen Schuldnerberatung hinzuweisen (§ 7 Abs 2 der Standes- und Ausübungsregeln für Personalkreditvermittler).

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