Erste Hilfe bei Insolvenz - Der Insolvenzschutzverband

Was tun, wenn ein Unternehmen insolvent wird? Was passiert mit den ArbeitnehmerInnen? Die Arbeiterkammer bietet kostenlose Beratung und Vertretung durch den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) an. Der ISA berät ArbeitnehmerInnen über die Auswirkungen der Arbeitgeberinsolvenz auf das Arbeitsverhältnis.

Weiters berät er über die rechtliche Situation bei Weiterbeschäftigung im insolventen Unternehmen und über die Möglichkeiten der Auflösung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz.

So hilft der ISA

Die Vertretung durch den ISA umfasst die Berechnung der offenen Forderungen (nach den vorhandenen Unterlagen bzw den Angaben der ArbeitnehmerInnen). Der ISA übernimmt die Anmeldung der Arbeitnehmerforderungen im gerichtlichen Insolvenzverfahren und die Antragstellung für das Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH.

Der ISA interveniert in diesem Zusammenhang auch bei InsolvenzverwalterInnen, ArbeitgeberInnen und Behörden. Die Vertretung kann nur für Arbeitnehmer übernommen werden, die Mitglieder von Arbeiterkammer oder Gewerkschaft sind. Die Vertretung ist kostenlos.

Der ISA unterstützt das Insolvenzverfahren durch

  • Information und Koordination der Arbeitnehmergläubiger

  • Beratung der Lohnverrechnung des Insolvenzverwalters

  • einheitliche und standardisierte Forderungsanmeldung

  • das Bemühen um außergerichtliche Einigungen und Mitarbeit in Gläubigerausschüssen

Was ist der ISA?

Der ISA wurde 1997 als gemeinsamer Verein von ÖGB und Arbeiterkammern gegründet und ist seit 1999 als bevorrechteter Gläubigerschutzverband tätig.

Mitglieder des ISA sind der ÖGB und die Kammern für Arbeiter und Angestellte in jedem Bundesland. Durch die Vereinstätigkeit soll dazu beigetragen werden, dass Insolvenzen für die gesamte Wirtschaft Österreichs und damit für ArbeitnehmerInnen möglichst wenig schädliche Auswirkungen entfalten. Arbeitsplatz- und Wertschöpfungsvernichtung durch Insolvenzen sollen verhindert werden.

Der ISA unterstützt bei konkreten Insolvenzen die ArbeitnehmerInnen, die Mitglieder von Gewerkschaft oder Arbeiterkammer sind. Der ISA hat Geschäftsstellen in allen Bundesländern.

Hilfe bei Insolvenz- Kontaktstellen in Ihrem Bundesland

Arbeiterkammer Burgenland/ ISA Büro

7000 Eisenstadt, Wienerstraße 7
Tel. 02682-740-0 (Fax-DW 40)
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at

Arbeiterkammer Kärnten/ ISA Büro

9021 Klagenfurt, Bahnhofplatz 3
Tel. 050477/2242 Fax: 050477/2240
E-Mail: isa@akktn.at

Arbeiterkammer Niederösterreich/ Insolvenzreferat

1060 Wien, Windmühlgasse 28
Tel. 057171 Fax: 01/58883-101466
E-Mail: insolvenz@aknoe.at

Arbeiterkammer Oberösterreich/ Insolvenz-Rechtsschutz

4020 Linz, Volksgartenstraße 40
Tel. 050/6906-2364 Fax: 050/6906-2872
E-Mail: insolvenzrecht@akooe.at

Arbeiterkammer Salzburg/ ISA Büro

5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Str. 10
Tel. 0662-8687-307 Fax: 0662-8687-350
E-Mail: insolvenzschutz@ak-salzburg.at

Arbeiterkammer Steiermark

ISA Büro Graz:
8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8-14
Tel. (05)7799-0 Fax: (05)7799-2369
E-Mail: isa@akstmk.at

ISA Büro Leoben:
Tel. (05)7799-0 Fax: (05)7799-2369
E-Mail: isa@akstmk.at

Arbeiterkammer Tirol/ ISA Büro

6010 Innsbruck, Maximilianstr. 7
Tel. 0512-5340-0 Fax: 0512-5340-1338
E-Mail: isa@ak-tirol.com

Arbeiterkammer Vorarlberg/ ISA Büro

6800 Feldkirch, Widnau 4
Tel. 05522-306-0 Fax: 05522-306-2001
E-Mail: insolvenzrecht@ak-vorarlberg.at

Arbeiterkammer Wien/ ISA Büro

1040 Wien, Prinz-Eugen-Strasse 20-22
Tel. 01-50165 Fax: 01-5032655-450
E-Mail: isa@akwien.at

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