Unterweisung am Arbeitsplatz ist Pflicht
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Unterweisung ist vorwiegend als Schulung für den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich des Arbeitnehmers zu verstehen. Sie beinhaltet vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen.
Beispiel:
Arbeitnehmer sind im Falle von Tragepflicht darüber zu unterweisen, wie persönlicher Gehörschutz richtig getragen wird.
Die Unterweisung, die nachweislich erfolgen muss, verlangt im Gegensatz zur Information in Folge ein (richtiges) Agieren der Arbeitnehmer. Bei der Unterweisung darf der Wissens- bzw. Erfahrungsstand der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Die Unterweisung ist auch eine wichtige Maßnahme im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung.
Videos zur Unterweisung
In der Infobox finden Sie kurze Trailer zu Videos die in einigen Branchen als Ergänzung zur Unterweisung eingesetzt werden können.
Bestellen können Sie die Vollversion dieser Videos unter folgender E-Mailadresse:
an@akwien.at
Preis pro Video (CD oder VHS): € 10,90
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